Fachbeitrag
30.06.2014
Mit Beschluss vom 03.06.2014 hat das Amtsgericht Heilbronn, Az. 2 IK 208/08 MAR, erneut einem Schuldner gemäß § 300 InsO die Restschuldbefreiung erteilt, welcher sich zuvor um Hilfe an Rechtsanwalt Dr. Kramp gewandt hatte. Der Mandant war überschuldet und versuchte sich aus dem Klammergriff seiner Gläubiger zu befreien. Mit Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Kramp konnte das Insolvenzverfahren eingeleitet und die Befreiung von den Schulden durch den Beschluss des Amtsgerichtes Heilbronn vom 03.06.2014 erlangt werden.
Nunmehr können die Gläubiger Ihre Forderungen bei dem Schuldner nicht mehr beitreiben.
Dr. Kramp
Rechtsanwalt