Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

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Fachbeitrag 02.08.2011

Anwälte dürfen 1,5-er Geschäftsgebühr als Mittelgebühr abrechnen!


Kürzlich entschied der BH mit seinem Urteil unter dem AZ.: IX ZR

Homepage:

http://www.rechtsanwalt-luebben.de

110/10, dass Anwlte für auergerichtliche Tätigkeiten als Mittelgebühr

statt der sonst blichen 1,3-er Geschftsgebühr nunmehr eine 1,5-er

Geschftsgebühr abrechnen drfen.

 

Der 9. Senat führte dazu auszugsweise aus:

 

Zitat:

 

“ Die Erhehung der 1,3-fachen Regelgebühr auf eine 1,5-fache Gebühr ist

einer gerichtlichen Überprüfung entzogen. Für Rahmengebhren entspricht

es allgemeiner Meinung, dass dem Rechtsanwalt bei der Festlegung der

konkreten Gebühr ein Spielraum von 20 v.H. (sog. Toleranzgrenze) zusteht.“

 

Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie nunmehr Kostenrechnungen von Ihrem

Anwalt bekommen, die jetzt die 1,5-er Gebhr als Regelgebühr enthalten.

 

 

Anwaltskanzlei Blume

RA Bjrn Blume

Ratsvorwerker Weg 1

15907 Lbben

Tel.: 03546/182464

Fax: 03546/182462

E-Mail:

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Autor

Rechtsanwalt
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