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Fachbeitrag 23.02.2011

Antrag zum Gläubigerschutzverfahren abgelehnt


Laut Pressemitteilung der BAC Berlin Atlantic Capital (BAC) vom 21. Februar 2011 hat das US-Bezirksgericht in Wilmington/Delaware dem Antrag des Lifetrust Asset Pools (LTAP) zur Eröffnung eines Gläubigerschutzverfahrens (sog. Chapter-11-Verfahren) nicht stattgegeben.

Das Gericht hat demnach seine Entscheidung damit begründet, dass der kurzfristige Marktwert des LTAP-Portfolios zu gering sei. Ein ausreichender Schutz des Hauptgläubigers Wells Fargo bei gleichzeitiger Finanzierung der laufenden Versicherungsprämien durch einen externen Investor ist nach Ansicht des Gerichts auf dieser Basis nicht gewährleistet.

Der Mitteilung lässt sich des Weiteren entnehmen, dass die Policen voraussichtlich demnächst in das Eigentum von Wells Fargo übergehen. Damit falle die Kontrolle über rund 400 US-Lebensversicherungspolicen, nahezu das gesamte Vermögen der Lifetrust-Fonds, in die Hände der kreditgebenden US-Bank, Wells Fargo. 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Für die Anleger hat sich die Lage mit der nunmehrigen Entscheidung des US-Bezirksgerichts Wilmington/Delaware weiter verschärft. Diese sollten die Beratung spezialisierter Anwälte in Anspruch nehmen und Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Ansprüche kommen insbesondere in Betracht, wenn Anleger von Banken und anderen Beratungsunternehmen bei der Empfehlung der Fonds nicht über die Funktionsweise und die Risiken einer Beteiligung an den Fonds aufgeklärt wurden. Schadensersatzansprüche können auch geltend gemacht werden, wenn Banken sogenannte Rückvergütungen, auch Kick-backs oder Retrozessionen genannt, für die Empfehlung der Fonds erhalten haben und die Anleger hierüber nicht aufgeklärt wurden.

Quelle: BAC Berlin Atlantic Capital, Pressemitteilung vom 21. Februar 2011

23. Februar 2011 (Rechtsanwalt Marco Cords)

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