Banken und Sparkassen sind als Kreditinstitute Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Sie unterliegen dem Wertpapierhandelsgesetz. Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Anlageberatung sind in diesem Gesetz geregelt. Die Institute sind gem. § 31 I Zif. 1 Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse ihrer Kunden zu erbringen.
Die Anlageberatung muss anlegergerecht und anlagegerecht sein.
Der Berater muss folgende Punkte der Anlegerpersönlichkeit recherchieren:
a) finanzielle Verhältnisse
b) Anlageziele und
c) Kenntnisse und Erfahrungen.
Die Bank darf den Kunden nicht dazu verleiten, Angaben zu diesen Positionen zurückzuhalten. Wie bereits ausgeführt, muss die Beratung auch anlagegerecht erfolgen. Das bedeutet:
Die aus dem Geschäft erwachsenden Risiken müssen für den Kunden finanziell tragbar sein. Das konkrete Geschäft, das dem Kunden empfohlen wird, muss seinen Anlagezielen entsprechen. Der Kunde muss mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen die Anlagerisiken verstehen.
Leider sieht die Gesetzeslage immer noch vor, dass bei einer Fehlberatung der Kunde beweispflichtig für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches ist.
Deshalb sollten die folgenden Regeln für Ihre Geldanlage gelten:
1. Nehmen Sie jemand zur Beratung mit, verlangen Sie eine Kopie des Beratungsprotokolls.
2. Schliessen Sie niemals Geldanlagegeschäfte mit Verwandten oder guten Bekannten , die einen “guten”Tip für Sie haben.
3. Stellen Sie sofort Fragen, wenn Sie etwas nicht sofort verstehen. Keine Hemmungen, es geht schliesslich um Ihr Geld.
4. Überschlafen Sie Ihre Entscheidung und lassen Sie sich nicht drängen. Wenn jemand Sie zu schnellen Unterschriften drängt , will man verhindern, dass Sie über die Geldanlage nachdenken.
5. Fragen Sie nach Provisionen für die Bank und oder den Mitarbeiter.
6. Kaufen Sie nur das, was Sie verstehen
7. Misstrauen Sie Hochglanzprospekten deren Inhalt Sie nicht verstehen.Wenn man viel Geld für Prospekte ausgibt, sind dies Emmissionskosten, die Sie bezahlen.
8. Besichtigen Sie die Immobilien vor dem Kauf.
9. Mietwohnungen zahlen sich nicht von selbst ab. Ihre Finanzierung muss auch den Ausfall von Mietern oder Mietgarantien Berücksichtigen. Prüfen sie die Berechnungen des Vermittlers sorgfältig.