Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 17.05.2010

Alte Verkehrsschilder ungültig – Freibrief für Verkehrssünder?


Durch
eine Lücke im Gesetz sind derzeit die alten Verkehrsschilder unwirksam. Durch
eine Änderung im Gesetz wurden auch etliche Schilder hinsichtlich des Layouts
verändert. Schilder mit dem alten Layout sind nicht mehr gültig. Bisher befand
sich dazu im Gesetz der Passus, dass die alten Schilder dennoch weiterhin ihre
Gültigkeit behalten. Dieser Satz wurde nunmehr aber aus der
Straßenverkehrsordnung (StVO) gestrichen, was dazu führt, dass die alten
Schilder eben nicht mehr wirksam sind.

Die
Unterschiede zwischen dem neuen und dem alten Layout sind nur selten sehr
deutlich erkennbar; in vielen Fällen muss man schon genau hinsehen, um den
Unterschied zu finden.

Viele
Verkehrsvergehen, wie insbesondere Falschparken, können bei Vorhandensein der
alten Schilder nicht mehr geahndet werden. Nur gegen die Anweisung eines
rechtsgültigen Verkehrsschildes kann auch verstoßen werden. Ein altes – und
nunmehr ungültiges Schild – kann keine rechtsverbindliche Anweisung mehr geben,
die im Missachtensfall von den Ordnungsbehörden zu ahnden wäre.

Rechtsgrundlage
für ein solches Bußgeld kann nur ein gültiges Verkehrsschild sein, was dann
aber nicht gegeben wäre. Somit wäre der Bußgeldbescheid mangels wirksamer Rechtsgrundlage
auch rechtswidrig.

Sie
sollten in Zukunft also genauer hinsehen, wenn ein Knöllchen hinter dem
Scheibenwischer Ihres Fahrzeugs wartet. Vielleicht ist das betreffende
Verkehrsschild ungültig. Dann müssen Sie auch nicht zahlen.

Jedoch
ist darauf hinzuweisen, dass die aktuelle Lage keinen Freibrief für Verkehrssünder
darstellt.

Im
Zweifel hat sich zwar das Layout, aber nicht die grundsätzliche Bedeutung der
betreffenden Verkehrsschilder geändert. Daher kann auch bei einem ungültigen
Verkehrsschild eine Ordnungswidrigkeit begangen werden. Ob diese dann Bestand
hat oder nicht, werden im Einzelfall aber die Gerichte entscheiden müssen.

Da
die Rechtslage derzeit aber doch recht verworren ist, sollte man es darauf
ankommen lassen. Haben ein Bußgeld aufgrund eines alten und damit ungültigen
Verkehrsschildes bekommen, lohnt ein Vorgehen derzeit immer.

17.05.2010

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (998)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.713 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.