Fachbeitrag 14.01.2015

Änderungen im niederländischen Arbeitsrecht ab 1. Januar 2015


Am 10. Juni 2014 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das zu großen Veränderungen im niederländischen Arbeitsrecht führt. Das Gesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Das Entlassungsgesetz hat sich dadurch eingreifend verändert, wie auch die Vorschriften über befristete Arbeitsverträge und andere flexible Beschäftigungsformen (wie z.B. Aufrufkraft-Verträge). Die WWZ hat auch Auswirkungen auf das Arbeitslosengesetz.
Ab wann tritt das Gesetz in Kraft?
Das Gesetz besteht aus mehreren Teilen. Einige Teile sind am 1. Januar 2015 in Kraft getreten, die letzten Bereiche werden am 1.Juli 2015 in Kraft treten.
Was ändert sich?
Ab 1. Januar 2015:

  • Bei befristeten Arbeitsverträgen von sechs Monaten oder weniger gibt es keine Probezeit mehr.
  • Bei befristeten Verträgen sind keine Konkurrenzbedingungen mehr möglich.
  • Der Arbeitgeber muss schriftlich spätestens einen Monat vor Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages angeben, ob dieser Vertrag verlängert wird und wenn ja, unter welchen Bedingungen.

Ab 1. Juli 2015:

  • Ab diesem Datum ändert sich das Entlassungsgesetz, mit wichtigen Veränderungen im Bereich möglicher Entlassungswege, Abfindungen und der Kettenanordnung (wie viele befristete Arbeitsverträge nacheinander abgeschlossen werden können).

Diese Änderungen haben erhebliche Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Was, wenn der Mitarbeiter krank wird und eine Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen notwendig wird? Was sind die Kosten nach dem 1. Juli 2015 bei einem nicht funktionsfähigen Mitarbeiter? Welche Gebühren muss der Arbeitgeber zahlen; ist das immer der Fall?
In nachfolgenden Publikationen werde ich intensiver auf die Änderungen ab dem 1. Juli 2015 eingehen.

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Autor

Rechtsanwalt
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