Fachbeitrag 14.12.2009

Abzocke im Internet – Abofalle


Ein
Dauerbrenner seit Jahren ist die Problematik der versteckten Abofallen im
Internet. Gerade hat Günther Jauch bei Stern TV exklusiv darüber berichtet.

Ahnungslos
surft man im Internet, um sich zu informieren, vielleicht nach Spielen für den
Geburtstag der Kinder zu suchen, nach Rezepten oder Gratissoftware etc. Oft
wird man auf solchen Seiten aufgefordert, seine personenbezogenen Daten
einzugeben. Versteckt am unteren Ende der Seite findet sich kleiner Schrift der
Hinweis, dass der Service des Anbieters Kosten verursacht. Regelmäßig wird
nicht nur eine Einmalzahlung, sondern sogar ein ganzes (Jahres-)Abo verursacht.

Der
Verbraucher bekommt zunächst gar nichts davon mit und erhält einige Zeit später
eine Rechnung für ein vermeintlich abgeschlossenes Abo im Internet. Wird die
erste Rechnung in dem Glauben, nicht dafür verantwortlich zu sein, nicht
bezahlt, kommt bald darauf ein Schreiben vom Inkassobüro oder von einem
Rechtsanwalt ins Haus. Hier treiben bekannte Namen ihr Unwesen, so z.B. die
Münchner Rechtsanwältin Katja Günther, der Rechtsanwalt Olaf Tank und andere.

Wie
aber reagieren auf eine solche Rechnung oder ein Mahnschreiben des Inkassobüros
oder des Anwalts?

Zunächst
sollte geprüft werden, ob hier tatsächlich eine Abofalle vorliegt. In den
meisten Fällen wird aber davon auszugehen sein. In erster Linie sollten Sie
dann die Ruhe bewahren und einen Rechtsanwalt kontaktieren, der mit Ihnen
zusammen das weitere Vorgehen bespricht.

Die
Rechnung oder Mahnung sollte aber auf keinen Fall beglichen werden. Der von
Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt wird Ihnen raten, ein Schreiben an die
Gegenseite aufzusetzen und dem Betreiber die Unwirksamkeit des vermeintlich
zustande gekommenen Vertrages zu vermitteln.

Hier
wird durch den Rechtsanwalt hilfsweise der Widerruf des Vertrages erklärt und
dieser vorsorglich auch noch angefochten. Mit dieser Vorgehensweise sind Sie
auf der sicheren Seite.

Es
kann sich auch lohnen, in die Offensive zu gehen und insbesondere die mahnenden
Rechtsanwälte auf der Gegenseite auf Schadensersatz zu verklagen. So hat das
Amtsgericht Karlsruhe bereits entschieden, dass eine bekannte Rechtsanwältin
dem zu Unrecht angemahnten Verbraucher Schadensersatz zahlen muss.

14.12.2009

Rated 3.2 out of 5
3.2/5 (964)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.732 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.