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Fachbeitrag 01.09.2011

Abmahnung – Formen und richtige Reaktion


Was ist eine Abmahnung?

 Mit einer  Abmahnung, oft auch als Abmahnungsschreiben bezeichnet, fordert eine Person, der Abmahner, eine andere Person, den Abgemahnten,  dazu auf eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen oder vorzunehmen.
Mit einer Abmahnung wird dabei das Ziel verfolgt, Streitigkeiten möglichst kostengünstig und ohne Beteiligung des Gerichts beizulegen. In den meisten Fällen ist eine Abmahnung zudem mit einer Geldforderung in Höhe der entstandenen Kosten verbunden, welche der Abgemahnte zu übernehmen hat.
Zum Einsatz kommen kann eine Abmahnung grundsätzlich bei allen zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen und gegenseitigen Verträgen. In den Bereichen des Arbeitsrechts, Mietrechts, Urheberrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes hat die Abmahnung jedoch besondere Bedeutung erlangt.

Wie sieht eine Abmahnung aus?

Eine Abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich oder per Email erfolgen.
Sie muss eine genaue Bezeichnung der wettbewerbswidrigen oder vertragswidrigen Handlung beinhalten. In der Regel ist diese Mitteilung mit der Aufforderung verbunden, diese Handlung in Zukunft zu unterlassen. Ferner wird meist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Das heißt, dass sich der Abgemahnte im Falle einer Wiederholung seines „Fehlverhaltens“ mit einer Vertragsstrafe einverstanden erklären muss.
Zur Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird in meist eine relativ kurze Frist bestimmt, von wenigen Stunden bis zu wenigen Tagen, innerhalb welcher der Abgemahnte eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben muss, um eine gerichtliche Auseinander -setzung zu vermeiden.
Ob diese Fristen zu Kurz sind können wir gerne für Sie überprüfen.

Was ist eine Unterlassungserklärung? 

Mit der Unterlassungserklärung bestätigen Sie, das gerügte Verhalten in Zukunft zu unterlassen. In den meisten Fällen wird für  den Fall einer Wiederholung des gerügten Verhaltens eine Vertragsstrafe festgelegt.
In der Regel erklären Sie mit der Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Übernahme der entstandenen Kosten. Bevor eine solche Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollten einige Punkte geprüft werden (siehe: Was kann gegen eine Abmahnung unternommen werden?).

Warum bekomme ich eine Abmahnung? 

Zunächst ist festzustellen, dass es viele Gründe für eine Abmahnung gibt. Die wichtigsten werden im folgenden kurz dargestellt.

Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Der gewerbliche Rechtschutz und das Urheberrecht stellen heute in der Regel den Hauptanwendungsbereich der Abmahnung dar. Sie kommt vor, wenn ein Mitbewerber/ oder Konkurrent feststellt, dass ein Wettbewerbsverstoß durch Sie vorliegt. Ein solcher Verstoß kann vielerlei Ursachen haben, z.b. Ideen-Diebstahl, oder die Falschkennzeichnung von Ware, oder die Unerlaubte Verwendung des Namens des Konkurrenten.


Abmahnung in einem Arbeitsverhältnis

Im Arbeitsrecht ist eine Abmahnung eine notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. In der Regel nimmt sie hier Bezug auf ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten, z.B. mehrmalige Verspätungen oder Unfreundlichkeit gegenüber Kunden,  und stellt bei einer Wiederholung des Verhaltens eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht.

Abmahnung aus einem Mietverhältnis

Im Mietrecht hat die Abmahnung auf Grund des Mieterschutzes eine besondere Bedeutung. Meist enthält auch eine Abmahnung im Mietrecht zunächst die Aufforderung ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder vorzunehmen und im Anschluss daran die Androhung der Kündigung wenn sich der Abgemahnte weigert der Aufforderung Folge zu leisten. Als Beispiel kann hier das vertraglich verbotene Anbringen einer Satellitenanlage auf dem Balkon genannt werden.

Was tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?

Zunächst gilt es zu prüfen, ob die Abmahnung auch wirklich an sie adressiert ist, und ob der Abmahner berechtigt ist ihr Fehlverhalten zu beanstanden. Insbesondere wettbewerbsrechtliche Anspruch dürfen nur von Mitbewerbern/Konkurrenten geltend gemacht werden.  Als nächster Schritt ist zu prüfen, ob überhaupt ein Fehlverhalten ihrerseits vorliegt.

Was kann gegen eine Abmahnung unternommen werden?

Hier kommt es darauf an, ob sie berechtigt oder unberechtigt erfolgt ist, ob also ein Fehlverhalten ihrerseits vorliegt oder nicht.
Das Annahme der Abmahnung und Abgabe einer unveränderten Unterlassungserklärung ist nur dann sinnvoll, wenn sie vollkommen berechtigt war und die berechneten Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Die Unterlassungserklärung gilt dann die nächsten 30 Jahre und die Vertragsstrafe kann jederzeit, auch ohne eigene Schuld, ausgelöst werden.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit die vorgelegte Unterlassungserklärung abzuändern. Dies ist dann sinnvoll, wenn die zu Grunde gelegten Gegenstandswerte zu hoch angesetzt sind.  Für eine weitere inhaltliche Abänderung der Unterlassungserklärung ist es ratsam sich fachlichen Rat zu holen, da man sich bei einer Abänderung der Gefahr eines sofortigen, kostenintensiven Gerichtsverfahrens aussetzt.
Eine weitere Möglichkeit ist, mit dem Abmahner den Inhalt und die Fristen der Abmahnung zu verhandeln. Im schlechtesten Fall, können hier aber schlechtere Bedingungen und höhere Kosten entstehen. Insofern ist auch hier fachlicher Rat angeraten.
Ist man sich sicher, dass die Abmahnung vollkommen unberechtigt ist, bleiben mehrere Möglichkeiten. So kann man sie einfach ignorieren und hoffen, dass der Abmahner keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten wird.
Ferner besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Schutzschrift bei Gericht zu hinterlegen. Mit dieser Schutzschrift werden alle rechtlichen Einwände, die gegen eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung sprechen, vorgetragen. Diese Einwände sind im Falle der Beantragung einer einstweiligen Verfügung durch das Gericht zu beachten.
Weitere Fragen zur Abmahnung beantworten wir Ihnen gerne persönlich.
Dr. Dr. Iranbomy
Rechtsanwalt – Lawyer
Bockenheimer Landstr. 17-19
60325 Frankfurt, Germany
www.law-recht.com
Tel.: 069 – 150 2826 4

Fax : 069 – 9541 8680

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