Fachbeitrag 18.02.2014

6. Kongress für Versicherungsmedizin und Begutachtung vom 05.12.2013


Schwere organische Erkrankungen und Verletzungen beeinträchtigen die Gesundheit. Dauerhafte Einschränkung der Lebensqualität und Leistungsfähigkeit können durch eine medizinische Begutachtung objektiviert werden. In den letzten Jahren treten nichtobjektivierbare Beschwerden und Erkrankungen mehr und mehr in den Vordergrund. In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung lösen nicht objektivierbare Beschwerden einen sehr großen Teil der Berentungen aus. Die dahinterstehende Problematik ist komplex: die Beschwerden können Ausdruck einer noch nicht diagnostizierten organischen Krankheit oder einer schweren psychischen Störung sein.

Nicht objektivierbare Beschwerden können auch als Reaktion auf den gesellschaftlichen Wandel, Konflikte am Arbeitsplatz und im persönlichen Umfeld entstehen. Die Tatsache des Versichertseins beinhaltet zudem das moralische Risiko unberechtigte Ansprüche. Versicherungen fördern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Rehabilitation. Dies gilt auch für Personen mit nicht objektivierbaren Beschwerden. Um den Betroffenen wirksam zu helfen und unerwünschte Mitnahmeeffekte zu minimieren, ist eine intensive Beschäftigung mit diesem Grundproblem der nicht objektivierbaren Erkrankungen unumgänglich.

Der 6.Kongress für Versicherungsmedizin Begutachtung hat sich mit dieser Fragestellung beschäftigt. Experten aus Medizin, Recht und Verwaltung haben wissenschaftlich und praxisorientierte Vorträge gehalten.

Ich habe diesen Kongress am 5. Dezember 2013 Frankfurt am Main besucht und dabei wertvolle Anregungen erhalten, um die Interessen meiner Mandantin gegenüber Versicherungsunternehmen noch wirksamer vertreten zu können.

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Rechtsanwalt
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