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Anwaltsblog 27.07.2017 Christian Schebitz

Soziale Medien zur Mandantengewinnung nutzen

Soziale Medien und Netzwerke sind zur Mandantengewinnung kaum noch wegzudenken. Hier werden persönliche Informationen ausgetauscht, man berät sich gegenseitig, hält Kontakte am Laufen oder knüpft neue – auch berufliche! Soziale Netzwerke sind keineswegs nur die digitale Spielwiese junger Leute!

Rund 80 % aller Internetnutzer sind in mindestens einem sozialen Netzwerk angemeldet. Angesichts der Tatsache, dass bei den Menschen in Deutschland, die bis zu 60 Jahre alt sind, nahezu alle im Internet unterwegs sind, wird klar, dass auch Millionen Nutzer sozialer Netzwerke zu den Zielgruppen von Rechtsanwälten gehören. Social-Media-Kanäle zur Mandantengewinnung zu nutzen bietet sich also für viele Rechtsanwälte an.

Große Vielfalt an Medien

Soziale Medien und Netzwerke gibt es viele: Solche, in denen nur Videos ausgetauscht werden (Youtube, Vimeo,…), andere in denen nur Textnachrichten ausgetauscht werden, wie Twitter. Die technischere aber sichere Variante davon ist mastodon. Diese social network Plattform ist open source und damit frei. Es ist sehr wahrscheinlich, dass man gerade in solchen geschlossenen Kommunen interessierte Rechtsuchende findet.

Nicht zu vergessen die beiden großen, Facebook (eher für Menschen zwischen 30 und 60) und Snapchat (unter 30 jährige).

Welches aber sind geeignete sozialen Medien für Rechtsanwälte, wenn es um das Thema Kanzlei-Marketingbzw. Mandantengewinnung geht? Oberstes Gebot ist es hierbei, als Rechtsanwalt dort präsent zu sein, wo sich Ihre potenziellen Mandanten aufhalten. Dies sind sowohl soziale Netzwerke für private Interessen wie facebook, oder wie XING und LinkedIn, die berufliche Hintergründe haben. Manchmal lohnt es sich oft, auch kleinere, „spezialisierte“ Netzwerke ins Auge zu fassen, da dort die Zielgruppendichte höher und die Konkurrenz weniger stark vertreten ist. Dazu zählt mastodon (s.o.), aber auch viele geschlossene Blog-Communities und Diskussionsforen. Hier sollte man sich die Szene für seine eigenen Tätigkeitsschwerpunkte genauer ansehen, dann aktiv teilnehmen um zu lernen, wie die Teilnehmer agieren und worauf sie ansprechen.

Zu beachten ist natürlich immer, dass das Image des sozialen Netzwerkes mit dem Image Ihrer Kanzlei in Einklang stehen sollte. Gerade auch die Frage, welche Art von Medien und Informationen in einem Netzwerk ausgetauscht werden, ist für Anwälte wichtig.

Netzwerke, in denen nur Fotos mit anderen Personen geteilt werden (wie Instagram) sind für Anwälte weniger gut geeignet. Rechtliche Inhalte lassen sich nur sehr bedingt durch Bilder und Fotos seriös transportieren.

Der richtige Umgang mit sozialen Medien

Ist eine Entscheidung über das oder die richtigen sozialen Netzwerke getroffen, die im Rahmen der Kanzlei-Marketingstrategie genutzt werden sollen, geht es um die Handhabung der Netzwerke.

Um die eigenen Inhalte der gewünschten Zielgruppe besser präsentieren zu können, bieten die Netzwerke ihren Mitgliedern verschiedene Möglichkeiten. In Facebook können bezahlte Werbeanzeigen einer vorher exakt definierten Zielgruppe eingeblendet werden. Dies könnten in Scheidungssachen beispielsweise Männer und/oder Frauen im Alter zwischen 40 und 50 Jahren sein. Es ist übrigens sehr einfach so eine Annonce/Kampagne anzulegen. Zudem sind die Klicks momentan noch deutlich preiswerter als in Google Adwords! So sehen die möglichen Ziele aus:

Facebook Werbemittelmanager Screenshot

Man wird also direkt an die Hand genommen und Schritt für Schritt durch die Erstellung geleitet.

Auch LinkedIn und XING bieten ähnliche Möglichkeiten, Werbung präzise auf die gewünschte Zielgruppe zuzuschneiden. So können mögliche Mandanten beispielsweise anhand einer räumlichen Eingrenzung, anhand der Branche, in der sie tätig sind oder anhand ihres Studienfaches ausgewählt werden.

Definieren Sie daher vor der Umsetzung einer Marketingmaßnahme in sozialen Netzwerken genau, wer zu Ihrer Zielgruppe gehört und nutzen Sie dieses Wissen, um ihre Werbung zielgerichtet an mögliche Mandanten heranzutragen. Auf diese Weise lässt sich die Effektivität der Marketingmaßnahmen messen und dadurch in sozialen Netzwerken sehr gut steigern. Je exakter sie ihre Zielgruppe eingrenzen, desto preiswerter werden die Kampagnen und vor allem der eingesetzte Preis pro erreichtem potentiellen Mandanten (Cost per Lead, CpL).

Rechtsanwalts-Marketing mit Videos?

Viele Internetnutzer sehen sich Videos im Internet an, die meisten auf „Youtube“. Dies ist mittlerweile für viele Internetsuchen die #1 vor Google! Und damit das wohl größte Soziale Netzwerk! Es zeigt sich anhand dieser Tatsache, welche Bedeutung Youtube für das Marketing auch von Rechtsanwälten haben kann. Doch Vorsicht: Gutes Marketing benötigt auch auf Youtube, das vielfach als „Spaßplattform“ genutzt wird, eine professionelle Planung und Umsetzung. Es gibt Kanzleien, die ihre Videos professionell produzieren lassen. Sehr erfolgreich macht das in Deutschland die Kanzlei WBS von Christian Solmeke. Er hat bereits über 140.000 Abonnenten gewonnen! Bei Ihnen können Sie sich auf jeden Fall inspirieren lassen!

Jeder der sich zutraut frei vor einer Kamera zu reden und dem es gelingt juristische Inhalte vergleichsweise locker und leicht verständlich rüberzubringen, sollte es einfach probieren.

Soziale Medien verlangen es regelmäßig aktiv zu sein, denn vereinzelte Videos ziehen ebenso wenig, wie versprengte Blogposts. Bereits mit einem normalen Smartphone können sie aber erfolgreiche Videos drehen, immer und überall – nutzen Sie das. Kaufen Sie sich einen Selfie-Stick und legen Sie los! Übung macht den Video-Meister!

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