Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Anwaltsblog 20.03.2017 Christian Schebitz

Erweiterte Hinweispflichten für Rechtsanwalts-Webseiten

Erweiterte Hinweispflichten für Rechtsanwalts-Webseiten

Aufgrund europäischer und nationaler neuer Regelungen zur alternativen Streitbeilegung bestehen  seit  9. Januar 2017 die folgenden, zusätzlichen Hinweispflichten für Rechtsanwalts-Webseiten:

Online-Streitbeilegungsplattform

Rechtsanwälte sind ab sofort dazu verpflichtet auf ihrer Webseite einen Link zur europäischen Online-Streitbeilegungsplattform  zu setzen,  sowie eine E-Mail-Adresse angeben, wenn sie auch online Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern schließen.  Dabei handelt es sich um die sogenannte ODR-Verordnung, EU Nr. 524/2013.

Das einzufügende Link zur Plattform lautet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Verbraucher Streitbeilegungsstelle

Zudem müssen sie seit dem 1. Januar 2017 auf ihrer Webseite auch die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucher Streitbeilegungsstelle hinweisen. Die  zu verlinkende URL lautet: www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de

Mehr dazu finden Sie auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer.

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