Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Anwaltsblog 10.10.2019 Christian Schebitz

AZK 2019 Folgen der Digitalisierung für Recht und Justiz

Dirk Wedel, Staatssekretär Justizministerium NRW
Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“

Wir brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen damit Freiheit Gleichheit Gerechtigkeit und Demokratie erhalte bleibt. Braucht unser BGB ein „update“? Viele digitale Vorgänge haben dort keinen Raum.

Eine weitere Fragmentierung des Zivilrechts sollte vermieden werden. Robotic, Big Data und Blockchain sind ebenfalls im Fokus des Ministeriums.
Juristische Laien gehen davon aus, dass ihnen die Daten gehören – aber es gibt noch gar kein Eigentumsrecht dafür! Ggf. sollte man es aber schaffen. Schwierig ist die Abgrenzung welche Daten geschützt werde sollten. Und natürlich wer den Zugriff darauf bekommen sollte.
Risiken bergen z.B. Software die z.B. die Rückfälligkeit von Straftätern errechnet (wie in den USA).

Der EUGH stärkte erst kürzlich die Rechte der Verbraucher in Sachen Cookie Nutzung.  Man möchte schliesslich auch über seine Daten frei entscheiden.

Angebote im Internet sollten bezüglich der “individuellen” Preise (je nach Kaufkraft des Users)  im Internet auch transparenter werden.

Erhebung und Verwertung von Gesundheitsdaten sind ein weiterer Punkt.  Das sollte ebenfalls geregelt werden. Wer soll haften, wenn ein autonomes System eine Schaden verursacht!?
Selbstlernende System sind momentan noch nicht zu erwarten – diese wären für uns unkontrollierbar. Damit wären die Haftungsfragen besonders komplex.

Im Strafrecht verfolgt sein Haus derzeit folgendes Projekt: Straftäter haben nämlich das Netz für sich entdeckt. immer raffinierter wickeln sie darüber illegale Deals ab. Zukünftig müssen wir selbst die automatisierte Ermittlung solcher Täter. Z.B. Kinderpornographie – die Anzahl der Seiten mit solchen Inhalten haben sich wischen 2014 und 2018 verdreifacht! Die Ermittler stoßen damit an Grenzen. Mehrere tausend Gigabyte p.a. sind zu sichern. Das kann man nicht mit Manpower lösen. Wir dürfen keine rechtsfreien Räume entstehen lassen! Wir sind also zum Handeln verpflichtet. Gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft hat das Ministerium Software entwickelt, die bei der Analyse hilft. Menschliche Emotionen stören nämlich eher beim suchen. Der Algorithmus lernt sogar automatisch dazu. Dies KI fordert aber auch in Sachen Datenschutz neue Lösungen. Jede Weitergabe von solchen Bildern ist illegal. Dies Bilder werden auch schlichte Datensätze herunterbrechen. Solche Bilder sind dann nicht mehr für Menschen erkennbar. Damit darf man sie weitergeben. Die Qualität der Auswertung soll mindesten die Qualität einer menschlichen Auswertung erreichen. Damit werden die Ermittler von solchen Aufgaben entlastet – sie können sich dann um die Dinge kümmern, für die menschlicher Einsatz nötig ist.

Die Digitalisierung der Justiz ist eine der größten Herausforderungen. Ziel ist die vollständige, digitale Abwicklung der Geschäftsabläufe. Die Maßnehmen:

  • Sichere Ein- und Ausgangskanäle
  • Barrierefreie Software für die elektronische Akte
  • Schulung der 25.000 Mitarbeiter.

Damit können zukünftig viel Verfahren direkt durch die Bürger selbst online eingegeben werden. Das beschleunigt die Verfahren immens. Die Anwaltschaft wird aufgefordert bereits jetzt aktiv das BeA zu nutzen. Einige Gerichte testen bereits den elektronischen Versand von Akten und Dokumenten. Medienbrüche werden damit vermieden. Bis 01.01.2026 wird die reine elektronische Akte eingeführt werden. Eingeführt werden soll sie bereits deutlich früher. Ab 01.01.2022 müssen alle Profis bereits alles digital einreichen.
Vorteil:

  • Schnelles suchen
  • strukturieren von Inhalten
  • hohe Verfügbarkeit (die Akten sind nie “unterwegs”)

Auch Bürgern soll der Zugang dazu (teilweise) gewährleistet werden.

Künftig wird es einen massiven Wandel geben – auch in der Gesellschaft. Die LegalTech Anbieter werden Alternativen zur klassischen Rechtsberatung anbieten, z.B. schon jetzt in MietR, OWi, Abfindungen…

Aber ist es denn rechtmäßig dass diese LegalTechs überhaupt rechtmäßig!? Die Frage ist noch umstritten. der BGH entscheidet bald dazu.

Ansprüche ohne Kostenrisiko einzuklagen wird zu immensem Anstieg der Fälle führen. Das RDG soll dahingehend geändert werden, dass auch LegalTechs in dessen Rahmen aktiv werden können, wenn die Anbieter einen Nachweis über ihre Kompetenz  erbringen. Anwälten soll im Gegenzug das Recht auf ein Erfolgshonorar gewährt werden.

Durch LegalTech ist auch in den Kanzleien ein Umbruch zu erwarten. Z.B. wertet KI Due Diligence Prüfungen automatisch aus. Auch Mandanten üben Druck aus die kosten zu senken, wenn immer wieder Standardberatungen stattfinden.

Wir müssen nun die Weichen für die juristische Zukunft nun stellen. Auch für LegalTech – im Rahmen des gesetzlich Möglichen.

 

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