RA Tobias Ulbrich, – Zugang zum Recht mit der Musterfeststellungsklage
Sie kommen aus der „bösen Klageindustrie“ und führen sehr viele Klagen gegen Volkswagen.
Knüppel im Weg:
– Der Verbraucherschutz stellt den Schutz der Industrie vor dem Verbraucher dar
Die Musterfeststellungsklage:
- keine Leistunsgtitel
- Keine Feststellung der Anspruchs dem Grunde nach
- Auschließlicher Gerichtsstand des Beklagten
- Keine Abmeldemöglichkeiten gem. §607 Abs 6
- Zeitliche Nachteile (Autos werden durchschnittlich nach 12 Jahren verschrottet). Das spielt VW in die Karten.
Problem: Keine Feststellung des Anspruches dem Grund nach möglich gem. §606 BGB
§ 32c – Gerichtsstand nur der des Beklagten, was für die die Kläger die Kosten deutlich erhöht.