Anwaltsblog 10.10.2019 Christian Schebitz

Anwaltszukunftskongress 2019 – Die Grussworte

Grussworte zum Anwaltszukunftskongress 2019

Rene Dreske (Soldan):
Zugang zum Mandanten und Best Practices sind der Schwerpunkt. Ziel es es am Freitag zwei Ideen mitzunehmen die man sofort umsetzen kann. Auf dass die Kanzleien noch erfolgreicher werden, als bislang.
Netzwerken und sich kennen lernen ist das Ziel. Dazu Dienen auch die Legal Touren, zu denken herzlich eingeladen wird. Die kommende Tour geht nach Tel Aviv im Juni 2020.

Hr. Vonderstein (Wolters Kluwer)
Der AZK ist für den Mittelstand gebaut worden. Aber LegalTech ist noch nicht in den Kanzleien angekommen. Weil die älteren Partner noch gut zu tun haben und denken sie werden mit ihren Mandanten alt. Das könnte sich als falsch herausstellen.

Edith Kindermann (Präsidentin des DAV)
Sie dankt den Veranstaltern dafür dass sie das Schwerpunkthema des DAV aufnehmen. Was bedeutet LegalTech für kleine und mittlere Kanzleien!? Wie sollen die das Thema anpacken? Kann man berufspolitische Änderungen hervorrufen um das für die freiberufliche Tätigkeit in einer bestimmten Berufsgesellschaft koordinieren kann. Wir müssen gucken, was ist technisch machbar und wo sind die Grenzen, die wir nicht einsetzen wollen. Nicht nur aus ethischen Gründen.
Wo schafft LT Zugang zum Recht!? Wer in der Fläche kein Netz hat nutzt wieder das Faustrecht! Wir brauchen ein zuverlässiges BeA. Was geht, wie geht es und was setze ich um – ohne Angst!? Dazu braucht man Tage wie diese! Danke, danke an die Veranstalter!

Dr. Thomas Gutknecht RAK Köln Präsident
Er vertritt 13.000 RAe, sie vertritt das breite Spektrum von Einzelanwälten bis hin zu Großkanzlei. Die Einzelanwälte auf dem Land werden es immer schwerer haben.
Die Digitalisierung hat mittlerweile alle Kanzleien erreicht. Es ist schon erstaunlich welche Rechtsfragen bei der Nutzung des BeA auftreten.Umlaute dürfen in den Dateinamen nicht vorkommen – unglaublich, dass man die deutsche Sprache verbiegen muss.
Auch das Berufsrecht steht für Herausforderungen . Die BORA §2 wurde schon angepasst, damit auch externe Dienstleistern (Call Center, IT) integriert werden können. Wo ist die Grenze von LegalTech zu Rechtsdienstleistung!? Wann muss das RDG greifen, wann kann man es automatisieren, wann es ist nur „Inkasso“!? Wir warten auf die höchstrichterliche Entscheidung dazu.
Es ist schon erstaunlich , das geringe Erhöhungen der RA Gebühren erkämpft werden müssen, im Gegenzug aber die LegalTech Unternehmen durchweg positiv bewertet werden, das mißfällt ihm. Er glaubt an die persönliche Beratung des Anwalts.

Markus Trude
Hat der RA in der digitalen Welt überhaupt eine Zukunft? Sollte man den RA abschaffen. Im Internet findet man schon jetzt viele Antworten auf Rechtsfragen. Noch nicht alle, aber täglich mehr! Für standardisierte rechtliche Fragen werden heute schon Tech Lösungen angeboten, die noch dazu schnell funktionieren . Miete, Reiserecht, Bußgeld, Scheidung, Unterhalt…. vieles wird automatisiert. Finanzgerichte – alles wird vernetzt.
Verkehrsunfall – alles könnte mit den Blackboxen direkt übertragen werden – das ermöglichte theoretisch die automatische rechtliche Auswertung.
Es scheint nur eine Frage der Zeit sein, bis viele dieser Jobs von Maschinen übernommen werden. Aber: Nur der Mensch darf über den Menschen entscheiden. Damit muss aber auch ein Mensch den Mandanten vertreten! Der Rechtsstaat darf nicht von Programmen übernommen werden. Die Digitale riet macht unsere Arbeit aber besser und schneller! Der Büroalltag wird damit wirtschaftlicher und zuverlässiger. Kaum noch einer arbeitet mit Kommentaren in Papierform – die Recherchen sind in Minuten online erledigt. Man kann von überall aus – sogar vom Strand – arbeiten! Die Anwaltschaft und die Mandanten sind Menschen, das dürfen wir nicht aus den Augen verlieren.

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