Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Refinanzierung

Refinanzierung

Als Refinanzierung bezeichnet man den Ausgleich eines Liquiditätsabflusses, welcher von Kreditinstituten vorgenommen wird. Angewandt wird dies bei der Gewährung von Krediten, um die finanziellen Mittel, welche als Darlehen herausgegeben wurden, vorübergehend durch Fremdfinanzierung wiederherzustellen.

Dieses Geld kann hierbei aus Spareinlagen der Bankkunden, dem Verkauf von Schuldverschreibungen, Geldmarktpapieren oder sonstigen Wertpapieren sowie dem Interbankenhandel stammen. Desweiteren können Geschäftsbanken auch vom sogenannten Hauptrefinanzierungsinstrument Gebrauch machen, indem sie bei der EZB für einen befristeten Zeitraum Wertpapiere gegen Zentralbankgeld eintauschen.

Das Risiko der Refinanzierung besteht darin, dass besonders bei längerfristigen Krediten die zukünftige Zinsentwicklung nicht absehbar ist. Daher ist es möglich, dass die Kosten, die der Bank für Refinanzierungsmittel entstehen, erheblich höher sind als der Gewinn, der sich später aus dem Kredit ergibt, wenn bei Rückzahlung dessen der Zinssatz niedriger ist als zum Zeitpunkt der Gewährung.

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