Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Bilanz

Bilanz

Die Bilanz (lat.: bilanx  „Doppelwaage“) stellt das Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) in Kontenform gegenüber. Sie ist Gegenstand des Jahresabschlusses und weiterer Stichtagsanalysen eines Unternehmens.
Die Bilanz erfüllt im Wesentlichen drei Funktionen: die Dokumentationsfunktion, die Gewinnermittlungsfunktion und die Informationsfunktion.

Die Dokumentationsfunktion gibt Auskunft über das vorhandene Vermögen eines Unternehmens.
Bei der Gewinnermittlung wird das Eigenkapital am Ende eines Geschäftsjahres mit dem Eigenkapital zu Beginn eines Geschäftsjahres verglichen. Dabei wird ein Verlust oder Gewinn aufgezeigt.
Die Informationsfunktion ist zum einen für den Kaufmann selbst, um eventuelle Veränderungen im Unternehmen durchzuführen. Aber die Bilanz kann auch Dritten, wie Gläubiger oder potentielle Kreditgeber, als Information dienen.

Sie ist abzugrenzen von der Gewinn- und Verlustrechnung, denn die Bilanz wird nur für einen Stichtag erstellt. Im Gegensatz dazu beschreibt die Gewinn- und Verlustrechnung beschreibt den wirtschaftlichen Erfolg für die Vergangenheit oder einen ausgewählten Zeitraum. 

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