Handelsbilanz
Unter einer Handelsbilanz versteht man im Handelsrecht die Bilanzen, die ein Kaufmann jeweils zu Beginn und am Ende eines Geschäftsjahres nach § 242 des Handelsgesetzbuches (HGB) aufstellen muss. Auch Konzerne müssen ihre Handelsbilanz errechnen, um einen Konzernabschluss erstellen zu können.
In einer Volkswirtschaft wird mit dem Begriff der Handelsbilanz die Gegenüberstellung von Warenimport und –export innerhalb einer bestimmten Zeiteinheit bezeichnet. Sie ist in Soll, bestehend aus den Warenexporten, und Haben, bestehend aus den Warenimporten, gegliedert und wird nach den einzelnen Warengruppen oder nach Handelspartnern gegliedert. Geht die Summe des Exports über die Summe des Imports hinaus, so ergeben sich ein Handelsbilanzüberschuss und ein Habensaldo. Übersteigt die Summe der Import-Ausgaben hingegen die der Export-Einnahmen, entsteht ein Handelsdefizit. Eine ausgeglichene Handelsbilanz liegt vor, wenn Exporte und Importe wertmäßig übereinstimmen.
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Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__242.html
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/handelsbilanz-ii.html