Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Bilanzgewinn

Bilanzgewinn

Als Bilanzgewinn bezeichnet man das Jahresergebnis eines Unternehmens oder einer Aktiengesellschaft unter der Berücksichtigung der Verwendung eines Teilbetrages. In § 268 des Handelsgesetzbuches (HGB) ist geregelt, dass der Jahresüberschuss in diesem Fall als Bilanzgewinn bezeichnet werden muss.

Innerhalb der Bilanz müssen die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Abschreibungen aufgeführt werden. Die Jahresergebnisse können je nach Entscheidung des Vorstandes teilweise oder vollständig beispielsweise als Gewinnrücklagen verwendet werden. Bei der teilweisen Verwendung der Rücklagen werden diese vom eigentlichen Gewinn abgezogen und das restliche Jahresergebnis als Bilanzgewinn oder –verlust aufgestellt.

 

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__268.html

http://welt-der-bwl.de/Bilanzgewinn

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