BGH gibt die Dachziegelfall-Rechtsprechung auf
Die Frage, ob ein Käufer, der als „Heimwerker“ einen mangelhaften Gegenstand selbst verbaut hat oder durch Dritte verbauen lässt, im Zug der Nacherfüllung auch den erneuten Einbau verlangen kann, hat der BGH im berühmten Dachziegelfall vom März 1983 bejahend beantwortet. Von dieser Rechtsprechung, nach welcher der Verkäufer dem Käufer bei einer Wandelung des Kaufvertrages verschuldensunabhängig zu erstatten hatte, hat sich der BGH auf Grundlage des neuen Schuldrechts mittlerweile endgültig verabschiedet.
Die Verlegung ersatzweise gelieferter Parkettstäbe ist im Wege der Nacherfüllung vom Verkäufer selbst dann nicht geschuldet, wenn der Käufer die mangelhaften Parkettstäbe bereits verlegt hatte.
BGH, Urteil vom 15.07.2008, VIII ZR 211/07