Urteil
01.07.2008
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Unzulässige Pauschalbesteuerung von Spielautomaten
Gemeinden dürfen die Spielautomatensteuer nicht in jedem Fall pauschal nach der Anzahl der aufgestellten Geräte unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Einspielergebnisse im Stadtgebiet bemessen. Eine derartige Besteuerung verletzt jedenfalls dann den Grundsatz der Steuergerechtigkeit,wenn die Einspielerlöse einzelner Geräte mehr als 50 Prozent von den durchschnittlichen Automatenerlösen in der Kommune abweichen. Hier müssen die konkreten Einspielergebnisse berücksichtigt oder ein anderer gerechterer Steuermaßstab gewählt werden.
Urteil des BVerwG vom 13.04.2005
10 C 5.04
Pressemitteilung des BVerwG