Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Zulässige Geburtstagswerbung

Zulässige Geburtstagswerbung

Jubiläumsverkäufe dürfen allein zur Feier des Bestehens eines Geschäftes nach Ablauf von 25, 50 oder 75 Jahren u.s.w durchgeführt werden. Gleichwohl ist nicht jede außertourliche Jubiläums- oder Geburtstagswerbung unzulässig. So ist die Ankündigung in einer Werbebeilage mit der Titelüberschrift ’28 Jahre. Wir feiern Geburtstag!‘ dann nicht als unzulässige Sonderveranstaltung anzusehen, wenn das Unternehmen in der Beilage nur in der auch sonst üblichen Art und Weise für Sonderangebote wirbt.

Urteil des BGH vom 25.06.1998
I ZR 75/96
Der Betrieb 1998, 2013
Betriebs-Berater 1998, 1762

GRUR 1998, 1046

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