Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vertragsangebote am Unfallort

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Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es grundsätzlich wettbewerbswidrig, Unfallbeteiligte am Unfallort mit dem Ziel anzusprechen, sie zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts zu veranlassen, sei es ein Reparaturauftrag, ein Kfz-Mietvertrag oder ein Abschleppauftrag.

Urteil des BGH vom 8.07.1999
I ZR 118/97

RdW 2000, 86

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