Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Annahme eines Softwareangebots

Annahme eines Softwareangebots

Das Schreiben eines Softwareherstellers und -lieferanten an einen potentiellen Kunden, mit dem eine Auktionsplattform, die 7 verschiedene – sich hinsichtlich ihrer Anwendung teilweise ausschließende – Auktionsformen sowie 13 verschiedene Programmoptionen vorstellt, stellt noch kein Vertragsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines entsprechenden Kaufangebots. Die Annahme eines solchen “Angebots” führt daher nicht zur Verpflichtung des Lieferanten, sämtliche Auktionsmodelle zum mitgeteilten Preis zu liefern.
Der Vertrag kann jedoch durch eine nachträgliche Vereinbarung der Parteien zustande kommen, bei der die Leistungspflichten (Installation einer Plattform, hier sog. “english-auction”) konkretisiert werden.

Urteil des OLG Köln vom 07.03.2003

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€