Urteil
01.07.2008
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Spende als verdeckte Gewinnausschüttung
Eine Spende einer GmbH an einen Verein, in dem der Mehrheitsgesellschafter der GmbH Mitglied ist, ist als verdeckte Gewinnausschüttung zu sehen, wenn der Gesellschafter ein persönliches Interesse an Zuwendungen an den Verein hat und die Spende der Höhe nach nicht dem sonst üblichen Spendenverhalten der GmbH entspricht.
Urteil des FG Schleswig Holstein vom 16.06.1999,I 338/96,GmbHR 2000, 347