Urteil
01.07.2008
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Vermächtnis ist steuerrechtlich nicht als Spende geltend zu machen
Verfügt ein Erblasser in seinem Testament, dass der Erbe einer gemeinnützigen Einrichtung einen Geldbetrag als Vermächtnis zuwenden muss, kann dieser Geldbetrag in der Steuererklärung des Verstorbenen nicht als Spende geltend gemacht werden.
Urteil des BFH vom 23.10.1996
X R 75/94
NJW Heft 1997, 887
Der Betrieb 1997, 308
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Bertriebs-Berater 1997, 393