Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Neuwagen muss nicht fabrikneu sein

Neuwagen muss nicht fabrikneu sein

Ein Autohändler verkaufte einen EU-Importwagen, dessen Garantiezeit bereits abgelaufen war. Für den Kaufvertrag verwendete er ein Bestellformular für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug. In dem Formular war der Pkw als Neuwagen ohne Garantie bezeichnet.Das Oberlandesgericht Schleswig entschied, dass die Neuwageneigenschaft auch dann noch vorliegt, wenn der Pkw bereits zweieinhalb Jahre alt, das Fahrzeug unbenutzt ist, keine durch die Standzeit bedingten Mängel aufweist und das Modell unverändert weitergebaut worden ist. Das Gericht betonte, dass die Bezeichnung als Neuwagen nicht die Eigenschaftszusicherung „fabrikneu“ beinhaltet.

Urteil des OLG Schleswig vom 21.07.1999,9 U 101/98,NJW-RR 2000, 505

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€