Urteil
01.07.2008
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Keine Inspektionen bei einem Gebrauchtwagen
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln darf ein Gebrauchtwagenkäufer im Regelfall nicht den Kaufpreis zurückverlangen, weil an dem Fahrzeug nicht die empfohlenen Inspektionen durchgeführt worden sind. Wenn der Käufer darauf Wert legt, muß er den Verkäufer vor dem Kauf fragen, ob die Inspektionen durchgeführt worden sind.
Oberlandesgericht Köln (v. 21.10.1996); Az.: 7 W 44/96