Rechtsnews 11.11.2016 Nicolas Kispert

Lizenzvertrag zwischen YouTube und GEMA

Die von der GEMA vertretenen 70.000 Musiker und Verleger erhalten nun eine Vergütung von YouTube für das Abrufen der Videos durch die Nutzer. 

Die Musikrechteverwertungsgesellschaft GEMA und die Online-Video-Plattform YouTube haben sich nach schwierigen, siebenjährigen Verhandlungen am 1. November 2016 geeinigt und einen Lizenzvertrag unterzeichnet. Nun zahlt YouTube auch Vergütungen für die Videos von Mitgliedern der GEMA.

Sperrbildschirme entfallen

Durch diesen von den Nutzern langersehnten Schritt können nun auch die Videos der GEMA-Mitglieder in Deutschland endlich uneingeschränkt angesehen werden. Über den genauen finanziellen Rahmen des Vertrages wurde von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart. Der Vertrag beinhaltet auch den Zeitraum seit 2009, ab dem keine Vereinbarung über Lizenzierungen mehr bestanden.

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Streit um Lizenzierung

Abseits des nun geschlossenen Lizenzvertrages besteht noch immer Uneinigkeit zwischen der GEMA und YouTube darüber, wer grundsätzlich für die Lizenzierung der Videos verantwortlich ist. YouTube selbst sieht sich lediglich als Plattform für die Inhalte und ist daher der Meinung, die Uploader der Videos sind für die Lizenzierung derselben verantwortlich. Das OLG München bestätigte diese Auffassung von YouTube in einem Urteil vom 28.01.2016.

Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker, nimmt hier vor allem die Politik in die Pflicht und fordert einen klaren rechtlichen Rahmen. Das bestehende Urheberrecht muss modernisiert und an die aktuelle Situation angepasst werden, so dass es den Künstlern möglich ist, „ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung geltend zu machen“, so Heker.

Ob und wann der Gesetzgeber hier aktiv wird, bleibt jedoch abzuwarten.

GEMA Ein Überblick über die bekannteste Verwertungsgesellschaft

Hier finden Sie ein eBook über die GEMA.

Quellen:

https://www.gema.de/aktuelles/gema_unterzeichnet_vertrag_mit_youtube_meilenstein_fuer_eine_faire_verguetung_der_musikurheber_im_d/

https://www.gema.de/aktuelles/olg_muenchen_urteilt_uploader_in_der_lizenzpflicht_nicht_youtube/

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