Rechtsnews 20.10.2015 Christian R.

Müllkartelle in Deutschland?

Bei dem Begriff „Kartell“ denken die meisten Menschen an
Drogen oder die Mafia. Doch nach dem neuesten Verdacht des Bundeskartellamtes
könnten dabei in Zukunft auch Assoziationen mit der Abfallwirtschaft entstehen.
Diese steht unter Verdacht, den Wettbewerb durch Zusammenschlüsse
einzuschränken.

Wer kümmert sich um die Müllabholung?

Im Allgemeinen besteht ein Wettbewerb zwischen den einzelnen
Abfallunternehmen. Wenn es keine kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe gibt, vergeben
die einzelnen Gemeinden die Aufträge für die Müllentsorgung jedes Jahr neu. Zu
diesem Zweck müssen die Unternehmen an den Ausschreibungen teilnehmen. In den
meisten Fällen wird dann das günstigste Unternehmen ausgewählt. Nun bemerkte das
Bundeskartellamt in diesem Zusammenhang jedoch einen starken Rückgang an
Teilnehmern bei den Auswahlverfahren. Das hänge damit zusammenhängen, dass sich
einzelne Anbieter zu sogenannten Arbeitsgemeinschaften zusammengetan hätten.
Dadurch könne eine Beeinflussung der Preisentwicklung entstehen, die in einer Einschränkung
des Wettbewerbes resultiere. Ein solches Vorgehen ist jedoch nach §§ 18 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) rechtswidrig. Aus diesem Grund
leitet das Bundeskartellamt nun eine Sektoruntersuchung ein, in der neben den
Kosten auch die Zusammenhänge und Verflechtungen innerhalb der Branche
untersucht werden sollen.

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Neue Regelungen für das Recycling

Die Untersuchung facht die Frage nach dem richtigen Entsorgungssystem
in Deutschland erneut an. So plant die Industrie das Duale System, auch unter
der Bezeichnung „Grüner Punkt“ bekannt, verpflichtend für alle Lieferanten und Händler
werden zu lassen. Zusätzlich soll ein erster Entwurf des Wertstoffgesetzes zeitnah
veröffentlicht werden. Demnach soll die Wertstofftonne die bisher vorhandene
Grüne Tonne erweitern und in Zukunft neben Verpackungen auch andere Wertstoffe
wie Plastik oder Metall aufnehmen. So kann die Wiederverwertung dieser Stoffe
gewährleistet werden. Ebenso wird über eine Strafe in Höhe von 20 Cent für den
Kauf von Einwegflaschen nachgedacht, um den Kauf von Mehrwegflaschen
attraktiver zu machen und die Müllmengen zu reduzieren. Auch ein Pfand auf
Pappbecher für den beliebten Coffee-to-go soll in Zukunft für weniger Abfall
sorgen.  

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gwb/gesamt.pdf

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Bundeskartellamt zur DFL

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