Rechtsnews 05.11.2026 Christian R. Schebitz

Handy am Steuer: Höhere Bußgelder und Handy-Blitzer?

Das Handyverbot am Steuer steht erneut im Fokus der Verkehrspolitik, denn die Forderung nach härteren Strafen für die Handynutzung am Steuer und nach bundesweiten Handy-Blitzern wird lauter. Verkehrssicherheitsexperten und Unfallforscher halten die geltenden Sanktionen für zu mild und verweisen auf ein hohes Unfallrisiko durch Ablenkung. Für Autofahrerinnen und Autofahrer stellt sich damit die Frage, was künftig auf sie zukommen könnte.

Kontext und Bedeutung für Betroffene: Handynutzung am Steuer im Fokus

Wer während der Fahrt zum Smartphone greift, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet sich und andere. Nach Angaben der Unfallforscher der Versicherer (UDV) nimmt die Smartphonenutzung am Steuer bedenklich zu. Einer repräsentativen Befragung zufolge schreibt jeder vierte Autofahrende zumindest gelegentlich Nachrichten während der Fahrt, jeder fünfte nutzt soziale Netzwerke. Besonders verbreitet ist das Verhalten bei den 18- bis 35-Jährigen mit 63 Prozent, aber auch bei den 36- bis 55-Jährigen (42 Prozent) und den 56- bis 69-Jährigen (22 Prozent).

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) verweist auf Daten des Statistischen Bundesamtes für 2025. Danach wurden mehr als 1.100 Unfälle mit Personenschaden erfasst, bei denen die Nutzung elektronischer Geräte als Unfallursache festgehalten wurde. Dabei seien 15 Menschen ums Leben gekommen, 199 schwer und 1.257 leicht verletzt worden. Diese Zahlen beziehen sich allerdings auf elektronische Geräte insgesamt und nicht ausschließlich auf Smartphones.

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Rechtlicher Hintergrund zum Handyverbot am Steuer

Die Nutzung des Handys während der Fahrt ist verboten und wird nach der Straßenverkehrsordnung geahndet. Die Höhe der Sanktion hängt vom konkreten Verstoß ab.

Die wichtigsten Vorschriften

  • § 23 Abs. 1a StVO: Regelt das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte beim Führen eines Fahrzeugs.
  • Einfacher Verstoß: Ohne weitere Gefährdung oder Unfall drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
  • Verstoß mit Unfall: Wird im Zusammenhang mit der Handynutzung ein Unfall verursacht, sind 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot vorgesehen.
  • § 24a StVG: Bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Der DVR nutzt diesen Betrag als Vergleichsmaßstab.

Aktuelle Entwicklung: Forderungen nach höheren Bußgeldern und Monocams

Die UDV schlägt vor, die Sanktion für einen Handyverstoß von derzeit 100 Euro und einem Punkt auf 100 Euro und zwei Punkte zu verschärfen. UDV-Leiterin Kirstin Zeidler erklärt, ihre Forschung zeige, dass dann mehr Menschen als bisher von der Handynutzung am Steuer ablassen würden. Nach einer Befragung des Verbands empfindet zudem jeder fünfte Autofahrende das heutige Strafmaß als zu mild.

Deutlich weiter geht der DVR. Er hält die Handynutzung für gefährlicher als das Fahren mit 0,8 Promille Alkohol im Blut und fordert ein Bußgeld von mindestens 500 Euro. DVR-Präsident Manfred Wirsch verweist dabei auf eine in diesem Jahr veröffentlichte Studie, wonach das Kollisionsrisiko bei Ablenkung durch Smartphones, Touchscreens und andere digitale Anwendungen höher war als unter einem simulierten Alkoholeinfluss von 0,8 Promille.

Praktische Einordnung

Neben schärferen Sanktionen fordern UDV und DVR den bundesweiten Einsatz automatisierter Handy-Blitzer, sogenannter Monocams. Dabei handelt es sich um hochauflösende, schräg nach unten gerichtete Kameras, die durch die Frontscheibe in das Fahrzeug hineinfotografieren. Die Entdeckungsquote lasse sich damit nach Einschätzung von Zeidler signifikant erhöhen.

Als Vorbild gilt Rheinland-Pfalz, das derzeit als einziges Bundesland über eine Rechtsgrundlage für eine solche Videoüberwachung verfügt. Der Einsatz wurde dort nach einer Testphase im März 2025 im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes eingeführt. Nach § 30 Abs. 8 POG darf die Polizei im öffentlichen Verkehrsraum zur Verhütung der unerlaubten Benutzung elektronischer Geräte im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO personenbezogene Daten durch den offenen Einsatz technischer Mittel zur Bildübertragung und Bildaufzeichnung erheben.

Laut dem rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium beobachtet die Kamera von einer erhöhten Position, etwa einer Autobahnbrücke, die ins Sichtfeld einfahrenden Fahrzeuge. Der Fokus liegt auf der Fahrerseite. Erkennt das System ein elektronisches Gerät und eine Hand- oder Armhaltung, die auf eine unerlaubte Benutzung hindeutet, werden entsprechende Lichtbilder gespeichert. Eine bundesweite Einführung ist bislang lediglich gefordert, aber nicht beschlossen.

Was bedeutet das für Sie?

Aktuell gelten weiterhin die bekannten Sanktionen von 100 Euro und einem Punkt, im Fall eines Unfalls von 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Ob und wann höhere Bußgelder oder bundesweite Monocams kommen, ist offen. Dafür wären Änderungen im Bundesrecht beziehungsweise in den Polizeigesetzen der Länder erforderlich.

Wer in Rheinland-Pfalz unterwegs ist, muss bereits jetzt damit rechnen, durch Kameras erfasst zu werden. Betroffene sollten einen Bußgeldbescheid nicht vorschnell akzeptieren, sondern die Vorwürfe und die Beweislage prüfen lassen. Insbesondere bei Fahrverbot oder drohenden Punkten kann anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Unabhängig davon gilt: Das Smartphone gehört während der Fahrt nicht in die Hand.

Tabelle: Übersicht

Aspekt Aktuelle Rechtslage Forderung
Handyverstoß ohne Gefährdung 100 Euro, 1 Punkt UDV: 100 Euro, 2 Punkte
Handyverstoß mit Unfall 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot DVR: mindestens 500 Euro Bußgeld
Handy-Blitzer (Monocam) Rechtsgrundlage nur in Rheinland-Pfalz (§ 30 Abs. 8 POG) Bundesweiter Einsatz

Fazit

Die Debatte um die Handynutzung am Steuer nimmt Fahrt auf. UDV und DVR fordern härtere Sanktionen und den bundesweiten Einsatz von Handy-Blitzern, während bislang nur Rheinland-Pfalz eine Rechtsgrundlage für Monocams geschaffen hat. Ob der Gesetzgeber den Forderungen folgt, bleibt abzuwarten. Bis dahin gelten die bestehenden Regeln und Bußgelder weiter.

Hinweis

Hinweis: Dieser Artikel und das Symbolbild wurden mit Hilfe von KI erstellt.

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