Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Shein wegen PFAS in Kleidung wirft grundlegende Fragen zum Verbraucherschutz im Online-Handel auf. Nach Angaben der Organisation geht sie vor dem Landgericht Berlin II gegen den Online-Händler vor, weil in auf der Plattform verkauften Textilien und Schuhen EU-Grenzwerte für Chemikalien überschritten worden sein sollen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher stellt sich die Frage, wie sie vor belasteten Produkten geschützt werden und welche Rechte ihnen zustehen.
Kontext und Bedeutung für Betroffene
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass sie Klage gegen Shein erhoben hat. Grundlage sind Untersuchungen des Bremer Umweltinstituts, die im Auftrag der DUH durchgeführt wurden. Von 18 untersuchten Produkten sollen sieben gegen EU-Grenzwerte verstoßen haben.
Besonders auffällig sind die genannten Werte: In einer für Teenager angebotenen Jacke wurde nach Angaben der DUH ein Grenzwert für eine Chemikalie aus der PFAS-Gruppe um mehr als das 12.000-Fache überschritten. In einem Paar Stiefel wurde eine Konzentration von 179.000 Milligramm pro Kilogramm des Weichmachers DEHP festgestellt. Zulässig wären allenfalls Werte unter 1.000 Milligramm.
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PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) werden eingesetzt, um Kleidung wasser-, fett- und schmutzabweisend zu machen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes können manche dieser Stoffe, auch Ewigkeitschemikalien genannt, Effekte auf Stoffwechsel, Hormonhaushalt und Immunsystem haben. Bei einigen besteht der Verdacht, krebserregend zu sein. Phthalate wie DEHP haben hormonähnliche Eigenschaften und können die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
Rechtlicher Hintergrund
Der Streit bewegt sich an der Schnittstelle von Chemikalienrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz. Verbände wie die DUH können unter bestimmten Voraussetzungen Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften im Wege der Unterlassungsklage geltend machen.
Die wichtigsten Vorschriften
- REACH-Verordnung: Die europäische Chemikalienverordnung legt Beschränkungen für bestimmte Stoffe in Erzeugnissen fest. Die DUH stützt sich auf die dort genannten Grenzwerte für PFAS und DEHP.
- Unterlassungsanspruch: Wer gegen Marktverhaltensregeln verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Anspruchsberechtigt können auch qualifizierte Verbände sein.
- Ordnungsgeld: Wird ein gerichtliches Unterlassungsgebot missachtet, kann das Gericht ein Ordnungsgeld festsetzen. Die DUH beantragt für jeden künftigen Verstoß ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.
- Abmahnung und Unterlassungserklärung: Üblicherweise wird zunächst abgemahnt. Gibt der Betroffene eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, kann die Wiederholungsgefahr entfallen.
Aktuelle Entwicklung
Nach Angaben der DUH hat sie Shein seit Dezember sechsmal abgemahnt, und zwar wegen Greenwashing, fehlender Energielabel, irreführender Werbung und verbotener Chemikalien in Textilien. Da diese Abmahnungen nicht zum Ziel geführt hätten, sei nun Klage beim Landgericht Berlin II erhoben worden.
Shein hat die betreffenden Produkte nach Angaben der Organisation zwar aus dem Sortiment genommen. Der DUH reicht das jedoch nicht aus. Sie verlangt eine Unterlassungserklärung, damit Verbraucherinnen und Verbraucher auch künftig geschützt sind. Rechtsanwältin Karoline Borwieck erklärte, man beantrage, dass Shein es unterlassen muss, Kleidung anzubieten, deren PFAS-Gehalt die REACH-Grenzwerte überschreitet. Dasselbe soll für Schuhe gelten, deren weichmacherhaltiges Material den DEHP-Grenzwert überschreitet. Das Verbot soll nicht nur die getesteten Artikel, sondern auch gleichartige Verstöße umfassen.
Shein bezeichnete die Forderungen als überzogen und unverhältnismäßig. Das Unternehmen erklärte, umfassend auf die Bedenken reagiert zu haben. Im Fall von PFAS habe man den gesamten deutschen Produktkatalog überprüft, die Anforderungen an Verkäufer für PFAS-Tests verschärft und das automatisierte Screening über alle Marketplace-Sprachen hinweg ausgebaut.
Praktische Einordnung
Nach Darstellung der DUH bringt das Geschäftsmodell der Ultra-Fast-Fashion staatliche Kontrollen an ihre Grenzen. Bis zu 11.000 neue Designs kämen täglich auf den Markt, und Shein erreiche monatlich rund 155 Millionen Menschen in der EU. Chemikalientests könnten bei diesen Mengen praktisch nicht flächendeckend stattfinden. Verbandsklagen gewinnen deshalb als Instrument der Rechtsdurchsetzung an Bedeutung.
Auch die Politik ist im Blick: Bei der anstehenden Reform des Textilgesetzes sollen nach Wunsch der DUH Umweltkriterien eine Rolle spielen. Nach den bisher bekannten Plänen von Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sollen Hersteller künftig bei der Sammlung und Verwertung von Alttextilien in die Pflicht genommen werden.
Was bedeutet das für Sie?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher lassen sich aus dem Verfahren einige praktische Hinweise ableiten:
- Vorsicht bei Billigware: Besonders bei Kinder- und Jugendkleidung sowie bei Schuhen aus Kunststoffmaterialien lohnt ein kritischer Blick auf Herkunft und Prüfzeichen.
- Waschen vor dem ersten Tragen: Das kann Rückstände mindern, ersetzt aber keine Produktsicherheit.
- Gewährleistungsrechte prüfen: Weist ein Produkt Mängel auf, etwa wegen gesundheitsgefährdender Stoffe, können Rechte wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung in Betracht kommen.
- Belege aufbewahren: Bestellbestätigungen, Fotos und gegebenenfalls Prüfberichte helfen, Ansprüche geltend zu machen.
- Beschwerden melden: Auffällige Produkte können Verbraucherzentralen oder den zuständigen Marktüberwachungsbehörden gemeldet werden.
Tabelle: Übersicht
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Kläger | Deutsche Umwelthilfe (DUH) |
| Beklagte | Online-Händler Shein |
| Gericht | Landgericht Berlin II |
| Untersuchte Produkte | 18, davon sieben mit Grenzwertverstößen |
| Stoffe | PFAS (Überschreitung um mehr als das 12.000-Fache) und DEHP (179.000 mg/kg statt unter 1.000 mg/kg) |
| Rechtsgrundlage | REACH-Grenzwerte |
| Antrag | Unterlassung, Ordnungsgeld bis 250.000 Euro je Verstoß |
| Stand | Klage erhoben, Verfahren offen |
Fazit
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Shein zeigt, wie Verbände den Verbraucherschutz im Online-Handel gerichtlich durchsetzen. Ob und in welchem Umfang das Landgericht Berlin II dem Unterlassungsantrag folgt, bleibt abzuwarten. Unabhängig vom Ausgang rückt das Verfahren die Frage in den Fokus, wie die Einhaltung chemikalienrechtlicher Grenzwerte bei Millionen von Produkten wirksam kontrolliert werden kann.
Hinweis
Hinweis: Dieser Artikel und das Symbolbild wurden mit Hilfe von KI erstellt.
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