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Ratgeber 05.04.2024 Christian Schebitz

Verbraucherschutz: Ihre Rechte als Kunde

Verbraucherschutz ist ein wichtiges Thema in Deutschland. Viele Gesetze schützen die Rechte der Verbraucher gegenüber Unternehmen. Doch welche Regelungen gelten bei unbestellten Waren, Haustürgeschäften, Widerrufsrechten und Online-Bestellungen? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen. Das Folgende gilt nur bei Geschäften von Unternehmern mit Verbrauchern, also natürlichen Personen die ausschließlich zu privaten Zwecken gekauft haben.

Muss man nicht bestellte Waren bezahlen?

Nein, nicht bestellte Waren müssen weder bezahlt noch zurückgeschickt werden. Nach § 241a BGB gilt eine unbestellte Lieferung als Schenkung. Sollen Sie etwas, ohne es bestellt zu haben, zugeschickt bekommen, so handelt es sich rechtlich gesehen als ein Verkaufsangebot. Und das müssen Sie nicht zwingend annehmen. Es ist ein kein Kaufvertrag zu Stande gekommen, der Kaufpreis muss nicht bezahlt werden. Der Empfänger kann frei darüber verfügen.

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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Ein Ausnahmetatbestand liegt allerdings vor wenn sie das Paket versehentlich bekommen haben, beispielsweise durch einen Adressfehler. Wenn dies deutlich erkennbar ist dann kann der Absender gesetzliche Ansprüche anmelden und Ersatz verlangen. Etwaige Rücksendekosten könnten Sie dann allerdings von dem Absender zurück verlangen.

Beispiel: Frau Müller erhält ein Buch, das sie nie bestellt hat. Sie darf es behalten, verschenken oder entsorgen. Eine Zahlungspflicht besteht nicht.

Müssen an der Haustür geschlossene Verträge erfüllt werden?

Grundsätzlich nein. Bei Haustürgeschäften haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 312g BGB. Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Frist beginnt ab Vertragsschluss und Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform. Wird nicht oder nicht korrekt belehrt, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage. Gleiches gilt übrigens für eine von Unternehmern durchgeführte Freizeitveranstaltung Wie eine so genannte Kaffeefahrt oder Butterfahrt! Ebenso wenn sie im Verkehrsmitteln oder im öffentlichen Bereich überraschend angesprochen werden.

Beispiel: Herr Schmidt schließt an der Haustür einen Vertrag über eine Zeitschrift ab. Am nächsten Tag informiert er sich und widerruft fristgerecht. Der Vertrag ist damit hinfällig.

Wie funktioniert ein Widerruf und welche Fristen gelten im Verbraucherschutz?

Der Widerruf muss eindeutig erklärt werden, aber keiner Form folgen. Er kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang beim Unternehmer.

Die Beweislast trägt der Verbraucher, weshalb es besser ist das schriftlich zu machen. Bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen (z.B. Online-Bestellungen) gilt die 14-Tages-Frist.

Für Verbraucherdarlehen und Versicherungen mit Laufzeit beträgt sie 30 Tage.

Beispiel: Frau Schneider bestellt Schuhe im Internet. Sie sendet diese innerhalb von 14 Tagen zurück. Der Widerruf ist damit wirksam.

Mustertext für einen Widerruf

Absender

Anschrift des Vertragspartners      Datum

Widerruf des Vertrages vom Datum und Ort

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf den oben genannten, zwischen Ihnen und mir geschlossenen Vertrag über Nennung des Vertragsgegenstands. Ich mache hiermit fristgerecht von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe meine Erklärung zum Zu-Stande-Kommen des Vertrags.

Ich fordere Sie daher auf, die von mir erbrachte Zahlung innerhalb der nächsten zwei Wochen, spätestens am Datum, 14 Tage nach Absenden des Schreibens auf folgendes Konto zurückzuerstatten:

Angabe Ihrer Kontoverbindung mit IBAN

Den Vertragsgegenstand werde ich Ihnen nach Eingang des Geldes auf mein Konto zurücksenden.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Was ist bei Bestellungen über das Internet zu beachten?

Online-Händler müssen Verbraucher klar und verständlich über das Widerrufsrecht informieren. Dazu gehören Bedingungen, Fristen und Verfahren. Ein Muster-Widerrufsformular ist zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich dabei um Fernabsatzverträge (§ 312b BGB)

Fehlt die Belehrung, gilt die verlängerte Frist von 12 Monaten und 14 Tagen.

Verbraucher tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn darüber informiert wurde. Für Waren unter 40 Euro können Händler auch vorab Rücksendekosten verlangen. Beispiel: Herr Weber bestellt einen Fernseher. Im Paket findet er ein Rücksendeformular und Hinweise zu Fristen und Kosten. Er schickt das Gerät nach 10 Tagen zurück und erhält den Kaufpreis erstattet.

Fazit: Verbraucher haben umfangreiche Rechte und Schutzmöglichkeiten. Unbestellte Waren können, gem. Verbraucherschutz, behalten werden.

Für Haustürgeschäfte und Fernabsatz gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Belehrung darüber muss klar und rechtzeitig erfolgen. Bei Fragen hilft ein Anwalt für Verbraucherschutzrecht weiter.

Gesetze und weiterführende Links:

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