Rechtsnews 10.08.2026 Christian R.

BVerfG-Anfangsjahre: NS-Vergangenheit der Richter

Kontext und Bedeutung für Betroffene

Das Bundesverfassungsgericht gilt seit Jahrzehnten als Garant der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. Doch wie stand es um die personelle Kontinuität zwischen der NS-Zeit und dem 1951 gegründeten höchsten deutschen Gericht? Eine neue historische Untersuchung wirft einen differenzierten Blick auf die Anfangsjahre des BVerfG und die Vergangenheit seiner ersten Richterinnen und Richter. Für alle, die sich mit deutscher Rechtsgeschichte und der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in juristischen Institutionen befassen, liefert diese Forschung wichtige neue Erkenntnisse.

Rechtlicher Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht wurde als jüngstes Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland 1951 konstituiert. Seine Errichtung war im Grundgesetz vorgesehen und sollte die Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns überprüfen sowie Grundrechte schützen. Die Auswahl der ersten Richterinnen und Richter erfolgte unter besonderen Vorzeichen: Anders als bei anderen Institutionen der jungen Bundesrepublik, die vielfach personelle Kontinuitäten zur NS-Zeit aufwiesen, sollte das BVerfG als Symbol des rechtsstaatlichen Neuanfangs fungieren.

Die wichtigsten Vorschriften

Die Grundlage für die Errichtung des Bundesverfassungsgerichts bildet das Grundgesetz, insbesondere die Vorschriften zur Verfassungsgerichtsbarkeit. Die Richterwahl erfolgte durch Bundestag und Bundesrat. Für die Nachkriegsjustiz insgesamt spielten zudem die Entnazifizierungsbestimmungen der Besatzungsmächte sowie später das 131er-Gesetz eine Rolle, welches die Wiederverwendung ehemaliger NS-belasteter Beamter regelte. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen prägten maßgeblich, welche Juristinnen und Juristen nach 1945 wieder in den Staatsdienst zurückkehren konnten und welche Rolle NS-Vergangenheit bei der Besetzung hoher Ämter spielte.

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Aktuelle Entwicklung

Die Historiker Eva Balz und Frieder Günther haben in ihrem Sachbuch „Verwandlung durch Recht – Das Bundesverfassungsgericht und die Vergangenheit“ das Personal und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den Anfangsjahren untersucht. Die Ergebnisse zeichnen ein differenziertes Bild: Von den 42 Richterinnen und Richtern, die zwischen 1951 und 1970 in Karlsruhe tätig waren, wurden 29 Prozent aus rassischen oder politischen Gründen während der NS-Zeit verfolgt. Im Gründungsjahr 1951 belief sich dieser Anteil sogar auf gut 38 Prozent, also neun der 24 Richterinnen und Richter.

Gleichzeitig zeigt die Untersuchung, dass auch ehemalige NSDAP-Mitglieder auf der Richterbank saßen: 14 Prozent der Richterinnen und Richter waren früher Parteimitglieder, 21 Prozent Angehörige der SA. Ein Richter, Rudi Wand, hatte als 16-Jähriger kurz vor Kriegsende für wenige Monate der Waffen-SS angehört, bevor er seine juristische Ausbildung in der DDR abschloss und später Bundesverfassungsrichter wurde.

Im Vergleich zu anderen Institutionen der jungen Bundesrepublik nimmt das BVerfG dennoch eine Ausnahmestellung ein. Die Autoren verweisen darauf, dass in den 1950er Jahren am Bundesgerichtshof 31 Prozent ehemalige Parteigenossen judizierten, in den Bundesministerien durchschnittlich 47 Prozent der Mitarbeiter frühere NSDAP-Mitglieder waren und am Oberlandesgericht Düsseldorf sogar 66 Prozent. Das Bundesverfassungsgericht war damit deutlich weniger personell belastet als vergleichbare Institutionen der Nachkriegszeit.

Bemerkenswert ist auch die Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung: Rund 60 Prozent der Richterinnen und Richter gaben in ihren Fragebögen an, während der NS-Zeit verfolgt worden zu sein, während die historische Aufarbeitung nur bei etwa 38 Prozent tatsächlich eine Verfolgung im engeren Sinne feststellen konnte.

Praktische Einordnung

Die Studie ordnet die Richterrekrutierung auch in die politischen Netzwerke der frühen Bundesrepublik ein. So erfolgte die Besetzung teilweise über sozialdemokratisch-protestantische Netzwerke aus dem Umfeld des hessischen Justizministers Georg-August Zinn sowie über konservativ-katholische Netzwerke aus dem sogenannten „Bamberger Zirkel“ um Justizminister Thomas Dehler und den Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Hermann Weinkauff. Diese Netzwerke prägten maßgeblich, welche Personen mit welcher biografischen Vorgeschichte an das neue Verfassungsgericht gelangten.

Was bedeutet das für Sie?

Für juristisch interessierte Leserinnen und Leser sowie für die Rechtsgeschichte insgesamt liefert diese Forschung wichtige Erkenntnisse zur Frage, wie sich zentrale Institutionen der Bundesrepublik personell konstituierten. Sie zeigt, dass pauschale Urteile über die NS-Belastung der frühen Bundesrepublik differenziert betrachtet werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht erscheint im Vergleich zu anderen Institutionen als relativ unbelastet, wenn auch nicht völlig frei von personellen Kontinuitäten zur NS-Zeit. Für die historische und rechtswissenschaftliche Forschung bietet dies Anlass, auch die Rechtsprechung der Anfangsjahre genauer auf mögliche Vergangenheitsprägungen hin zu untersuchen.

Tabelle: Übersicht

Kategorie Anteil bei BVerfG-Richtern (1951)
Verfolgte des Nationalsozialismus ca. 38 Prozent
Ehemalige NSDAP-Mitglieder (1951-1970) 14 Prozent
Ehemalige SA-Angehörige (1951-1970) 21 Prozent
Ehemalige Waffen-SS-Angehörige (1951-1970) 1 Person
Selbstangabe als NS-Verfolgte ca. 60 Prozent
Ehemalige NSDAP-Mitglieder am BGH (1950er) 31 Prozent
Ehemalige NSDAP-Mitglieder in Bundesministerien 47 Prozent
Ehemalige NSDAP-Mitglieder am OLG Düsseldorf 66 Prozent

Fazit

Die Untersuchung von Eva Balz und Frieder Günther zeigt ein komplexes Bild der Anfangsjahre des Bundesverfassungsgerichts. Während das Gericht im Vergleich zu anderen Institutionen der jungen Bundesrepublik deutlich weniger personelle NS-Kontinuitäten aufwies, war es keineswegs vollständig frei von belasteten Biografien. Die Studie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur weiteren Erforschung der deutschen Nachkriegsjustiz und ihrer Vergangenheitsprägungen.

Hinweis: Dieser Artikel und das Symbolbild wurden mit Hilfe von KI erstellt.

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Quellen und weiterführende Links

beck-aktuell: Anfangsjahre des BVerfG: Leicht braune Flecken auf schwerroten Roben?








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