Eine Erbschaft in der Ukraine muss keine Reise erfordern. Ahrens & Schwarz begleitet seit über 20 Jahren deutsche Mandanten bei Erbschaften, Immobilien, Erbscheinen, Testamenten und der vollständigen Nachlassabwicklung – schnell, rechtssicher und ohne persönliche Anreise in die Ukraine.
Erbschaft in der Ukraine ohne Anreise 2026 – Erbrecht, Erbschein, Immobilien und Nachlassabwicklung aus Deutschland
Erbrecht Ukraine – Anwalt für Erbschaften, Immobilien, Testamente und Nachlassabwicklung zwischen Deutschland und der Ukraine
Stand: Mai 2026
Eine Erbschaft in der Ukraine stellt deutsche Erben häufig vor große Herausforderungen. Unterschiedliche Rechtsordnungen, notarielle Besonderheiten, Sprachbarrieren, internationale Zuständigkeiten und die Auswirkungen des Kriegszustandes führen dazu, dass viele Betroffene nicht wissen, welche Schritte erforderlich sind und welche Fristen eingehalten werden müssen.
Besonders häufig betrifft dies deutsche Staatsangehörige, die Wohnungen, Häuser, Grundstücke oder sonstiges Vermögen in der Ukraine geerbt haben oder Ansprüche auf einen Nachlass eines Angehörigen mit Wohnsitz in der Ukraine geltend machen möchten.
Hinzu kommt eine der häufigsten Fragen unserer Mandanten:
„Muss ich persönlich in die Ukraine reisen?“
Die Antwort lautet in den meisten Fällen:
Nein.
Die überwiegende Zahl aller Erbschaftsverfahren kann heute vollständig ohne persönliche Anreise über eine notarielle Vollmacht durchgeführt werden.
Ahrens & Schwarz und Rechtsanwalt Sergej Petrusenko begleiten seit über 20 Jahren deutschsprachige Mandanten bei deutsch-ukrainischen Erbfällen. Wir übernehmen die komplette Nachlassabwicklung – von der Erbschaftsannahme über den ukrainischen Erbschein bis zum Verkauf geerbter Immobilien und der Auszahlung des Kaufpreises nach Deutschland.
Warum internationale Erbfälle besonders kompliziert sind
Erbfälle zwischen Deutschland und der Ukraine unterscheiden sich erheblich von rein deutschen Nachlassverfahren.
Bereits zu Beginn müssen zahlreiche Fragen geklärt werden:
- Welches Erbrecht gilt überhaupt?
- Ist deutsches oder ukrainisches Recht anzuwenden?
- Welche Fristen gelten?
- Welcher Notar ist zuständig?
- Welche Dokumente werden benötigt?
- Muss ein Testament anerkannt werden?
- Wie erfolgt die Umschreibung einer Immobilie?
- Welche Steuern fallen an?
- Kann alles über eine Vollmacht erledigt werden?
Ohne Erfahrung im internationalen Erbrecht führen bereits kleine Fehler häufig zu erheblichen Verzögerungen oder sogar zum Verlust von Erbrechten.
Welches Erbrecht gilt – deutsches oder ukrainisches Recht?
Dies ist eine der häufigsten Fragen überhaupt.
Viele Mandanten gehen davon aus, dass automatisch deutsches Recht gilt, wenn der Erblasser deutscher Staatsangehöriger war.
Das ist jedoch nicht immer richtig.
Welche Rechtsordnung Anwendung findet, hängt unter anderem ab von:
- dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers,
- der Staatsangehörigkeit,
- dem Ort des Vermögens,
- vorhandenen Testamenten,
- einer möglichen Rechtswahl,
- internationalen Vorschriften.
Gerade bei Immobilien in der Ukraine gelten häufig besondere Regeln, sodass trotz deutscher Staatsangehörigkeit ukrainisches Erbrecht Anwendung finden kann.
Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist deshalb bereits zu Beginn des Verfahrens unerlässlich.
Immobilien in der Ukraine geerbt
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei Immobilienerbschaften.
Hierzu gehören insbesondere:
- Eigentumswohnungen,
- Einfamilienhäuser,
- Ferienhäuser,
- Grundstücke,
- Gewerbeimmobilien,
- Garagen,
- landwirtschaftliche Flächen,
- Miteigentumsanteile.
Viele Mandanten möchten die Immobilie später verkaufen oder zunächst auf ihren Namen umschreiben lassen.
Wir begleiten sämtliche erforderlichen Schritte bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung im ukrainischen Immobilienregister.
Dabei prüfen wir insbesondere:
- Eigentumsverhältnisse,
- Belastungen,
- Hypotheken,
- Arrestierungen,
- offene Forderungen,
- Registereintragungen,
- bestehende Mietverhältnisse.
Gerade vor einem Immobilienverkauf sollte eine umfassende rechtliche Prüfung erfolgen.
Gesetzliche Erbfolge in der Ukraine
Nicht in jedem Erbfall existiert ein Testament. In der Praxis erfolgt die überwiegende Zahl der Erbfälle nach den gesetzlichen Vorschriften des ukrainischen Erbrechts.
Das ukrainische Zivilgesetzbuch kennt mehrere Erbordnungen, die nacheinander zur Anwendung kommen.
Erste Erbordnung
Zur ersten gesetzlichen Erbordnung gehören:
- Kinder des Erblassers,
- Ehepartner,
- Eltern.
Sind mehrere Erben vorhanden, erben sie grundsätzlich zu gleichen Teilen.
Gerade bei deutsch-ukrainischen Ehen muss zunächst häufig geprüft werden, welcher Teil des Vermögens überhaupt zum Nachlass gehört und welcher bereits dem überlebenden Ehepartner zusteht.
Zweite Erbordnung
Sind keine Erben erster Ordnung vorhanden, kommen insbesondere in Betracht:
- Geschwister,
- Großeltern.
Weitere Erbordnungen
Danach folgen weitere Verwandte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
Gerade internationale Familienverhältnisse führen häufig dazu, dass Erben in mehreren Ländern leben und zunächst festgestellt werden muss, wer überhaupt erbberechtigt ist.
Testament oder gesetzliche Erbfolge?
Viele Mandanten fragen zunächst:
„Gilt das Testament meines Angehörigen überhaupt in der Ukraine?“
Grundsätzlich können sowohl deutsche als auch ukrainische Testamente wirksam sein.
Allerdings müssen zahlreiche Punkte geprüft werden:
- Form des Testaments,
- Zeitpunkt der Errichtung,
- Rechtswahl,
- notarielle Beglaubigung,
- Übersetzungen,
- Apostillen,
- Vereinbarkeit mit ukrainischem Recht.
Gerade ältere Testamente berücksichtigen häufig internationale Sachverhalte nicht ausreichend.
Wir überprüfen deshalb zunächst die Wirksamkeit vorhandener Testamente und entwickeln anschließend die sinnvollste Vorgehensweise.
Die Sechs-Monats-Frist – der häufigste Fehler deutscher Erben
Kaum ein Fehler kommt häufiger vor.
Nach ukrainischem Recht muss die Erbschaft grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers angenommen werden.
Viele deutsche Erben erfahren jedoch erst deutlich später vom Todesfall oder wissen zunächst gar nicht, dass Vermögen in der Ukraine vorhanden ist.
Wird diese Frist versäumt, kann dies erhebliche Konsequenzen haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht zwar die Möglichkeit, versäumte Fristen wiederherzustellen.
Dies ist jedoch regelmäßig mit zusätzlichem Aufwand und teilweise gerichtlichen Verfahren verbunden.
Deshalb empfehlen wir, unmittelbar nach Bekanntwerden eines Erbfalls anwaltlichen Rat einzuholen.
Erbschaft ohne persönliche Anreise
Einer der größten Vorteile unserer Kanzlei besteht darin, dass die überwiegende Zahl aller Erbschaftsverfahren ohne persönliche Reise in die Ukraine durchgeführt werden kann.
Viele Mandanten leben in:
- Deutschland,
- Österreich,
- der Schweiz,
- Luxemburg,
- Belgien,
- den Niederlanden
- oder anderen europäischen Staaten.
Gerade während des Kriegszustandes möchten viele Betroffene verständlicherweise nicht selbst in die Ukraine reisen.
Durch eine notarielle Vollmacht können wir regelmäßig sämtliche erforderlichen Schritte übernehmen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Erbschaftsannahme,
- Vertretung beim ukrainischen Notar,
- Registerabfragen,
- Beschaffung fehlender Dokumente,
- Apostillen,
- Übersetzungen,
- Beantragung des Erbscheins,
- Umschreibung von Immobilien,
- Verkauf geerbter Immobilien,
- Auszahlung des Kaufpreises.
Dadurch sparen unsere Mandanten erhebliche Reise- und Organisationskosten.
Der ukrainische Erbschein
Nach Annahme der Erbschaft stellt der zuständige ukrainische Notar regelmäßig einen Erbschein aus.
Dieser ist Grundlage für zahlreiche weitere Maßnahmen.
Insbesondere wird er benötigt für:
- Umschreibung von Immobilien,
- Eintragung in staatliche Register,
- Zugriff auf Bankkonten,
- Übertragung von Fahrzeugen,
- Unternehmensanteile,
- Verkauf des Nachlasses.
Erst mit dem Erbschein können Erben regelmäßig wirksam über den Nachlass verfügen.
Die Beantragung erfordert zahlreiche Unterlagen und sollte sorgfältig vorbereitet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Dokumente erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Regelmäßig werden unter anderem benötigt:
Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Rechtsanwalt Sergej Petrusenko, eine Nachricht.
- Sterbeurkunde,
- Geburtsurkunden,
- Heiratsurkunden,
- Testament,
- Erbscheine aus anderen Staaten,
- Eigentumsnachweise,
- Registerauszüge,
- Personalausweise,
- Reisepässe,
- Steueridentifikationsnummern,
- Vollmachten,
- Apostillen,
- beglaubigte Übersetzungen.
Fehlende Dokumente können wir regelmäßig direkt in der Ukraine oder in Deutschland beschaffen.
Gerade bei älteren sowjetischen Unterlagen verfügen wir über umfangreiche praktische Erfahrung.
Apostillen und beglaubigte Übersetzungen
Internationale Erbfälle sind ohne professionelle Übersetzungen praktisch nicht durchführbar.
Unsere Kanzlei arbeitet mit an deutschen Landgerichten allgemein beeidigten Übersetzern zusammen.
Dadurch erhalten unsere Mandanten:
- beglaubigte Übersetzungen,
- Apostillen,
- notarielle Beglaubigungen,
- ISO-konforme Transliteration,
- vollständige Anerkennung bei deutschen Behörden.
Sämtliche Unterlagen werden dabei aus einer Hand organisiert.
Erbschaftssteuer in der Ukraine
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Besteuerung einer Erbschaft.
Viele Mandanten befürchten hohe steuerliche Belastungen oder eine doppelte Besteuerung in Deutschland und der Ukraine.
Tatsächlich hängt die steuerliche Behandlung insbesondere ab von:
- dem Verwandtschaftsgrad,
- der Staatsangehörigkeit,
- dem steuerlichen Wohnsitz,
- der Art des geerbten Vermögens,
- dem Ort des Nachlasses.
Für nahe Familienangehörige bestehen nach ukrainischem Recht häufig erhebliche steuerliche Vergünstigungen. In anderen Fällen können dagegen Steuerpflichten entstehen, die bereits vor der Auszahlung oder Umschreibung berücksichtigt werden sollten.
Auch nach einem späteren Verkauf einer geerbten Immobilie können steuerliche Fragen auftreten.
Unsere Kanzlei prüft gemeinsam mit unseren Mandanten bereits zu Beginn des Verfahrens die steuerlichen Auswirkungen und entwickelt eine möglichst wirtschaftliche Lösung.
Verkauf geerbter Immobilien in der Ukraine
Viele Erben möchten eine geerbte Immobilie nicht dauerhaft behalten.
Insbesondere Wohnungen oder Häuser in:
- Kiew,
- Odessa,
- Dnipro,
- Lwiw,
- Charkiw
- oder anderen Regionen der Ukraine
werden häufig nach Abschluss des Erbschaftsverfahrens verkauft.
Auch dieser Verkauf kann regelmäßig ohne persönliche Anreise erfolgen.
Wir begleiten dabei den gesamten Ablauf:
- Prüfung der Eigentumsverhältnisse,
- Beschaffung fehlender Unterlagen,
- Wertermittlung,
- Käufersuche,
- Vertragsprüfung,
- notarielle Beurkundung,
- Kaufpreisabwicklung,
- Auszahlung ins Ausland,
- steuerliche Begleitung.
Durch unsere langjährige Tätigkeit im ukrainischen Immobilienrecht können viele Probleme bereits im Vorfeld vermieden werden.
Erbschaften während des Kriegszustandes
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges stellen sich viele Mandanten die Frage, ob Erbschaftsverfahren in der Ukraine überhaupt noch möglich sind.
Die Antwort lautet grundsätzlich:
Ja.
Notare, Gerichte und staatliche Register arbeiten weiterhin.
Je nach Region kann es zwar zu Verzögerungen kommen, grundsätzlich werden jedoch:
- Erbschaften angenommen,
- Erbscheine ausgestellt,
- Immobilien umgeschrieben,
- Kaufverträge beurkundet,
- Registereintragungen vorgenommen.
Gerade deshalb empfiehlt es sich, Erbschaftsverfahren nicht unnötig aufzuschieben.
Unsere Kanzlei arbeitet weiterhin direkt vor Ort in Kiew und begleitet Mandanten in der gesamten Ukraine.
Die häufigsten Fehler deutscher Erben
In unserer täglichen Praxis beobachten wir immer wieder dieselben Fehler.
Hierzu gehören insbesondere:
1. Die Sechs-Monats-Frist wird versäumt.
Dadurch entstehen häufig unnötige Gerichtsverfahren.
2. Fehlende Unterlagen
Viele Erben beginnen das Verfahren, obwohl wichtige Dokumente fehlen.
3. Ungeeignete Vollmachten
Nicht jede deutsche Vollmacht wird in der Ukraine anerkannt.
4. Fehlende Apostillen
Internationale Dokumente müssen häufig legalisiert oder apostilliert werden.
5. Falsche Übersetzungen
Nicht jede Übersetzung wird von ukrainischen Notaren oder deutschen Behörden akzeptiert.
6. Ungeprüfte Immobilien
Vor einem Verkauf sollten Belastungen, Arrestierungen oder Registereintragungen überprüft werden.
7. Steuerliche Fragen werden übersehen
Dies kann später erhebliche finanzielle Nachteile verursachen.
Durch frühzeitige anwaltliche Beratung lassen sich diese Probleme in den meisten Fällen vermeiden.
Warum Ahrens & Schwarz?
Seit über 20 Jahren begleiten wir internationale Erbfälle zwischen Deutschland und der Ukraine.
Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:
- deutschsprachiger Rechtsberatung direkt vor Ort in Kiew,
- vollständiger Nachlassabwicklung ohne persönliche Anreise,
- Spezialisierung auf deutsch-ukrainisches Erbrecht,
- Zusammenarbeit mit ukrainischen Notaren,
- eigenen ukrainischen Rechtsanwälten,
- an deutschen Landgerichten allgemein beeidigten Übersetzern,
- Apostillen und Dokumentenbeschaffung aus einer Hand,
- Immobilienrecht und Immobilienverkauf,
- Vertretung vor ukrainischen Gerichten,
- persönlicher Betreuung während des gesamten Verfahrens.
Wir begleiten jedes Verfahren individuell und entwickeln für unsere Mandanten eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich persönlich in die Ukraine reisen?
Nein. Die meisten Erbschaftsverfahren können wir vollständig auf Grundlage einer notariellen Vollmacht übernehmen.
Wie lange dauert eine Nachlassabwicklung?
Dies hängt vom Einzelfall ab. Einfache Verfahren können innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden. Komplexe Erbfälle mit mehreren Erben oder Immobilien benötigen häufig mehr Zeit.
Kann ich eine geerbte Wohnung sofort verkaufen?
Grundsätzlich erst nach Abschluss des Erbschaftsverfahrens und Eintragung des Eigentums im ukrainischen Register.
Kann ich eine Erbschaft ausschlagen?
Ja. Ob dies sinnvoll ist, sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden, insbesondere wenn Schulden oder andere Verpflichtungen bestehen.
Kann ich den Kaufpreis nach Deutschland überweisen?
Ja. Wir begleiten unsere Mandanten auch bei der rechtssicheren Kaufpreisabwicklung sowie bei Fragen des internationalen Zahlungsverkehrs.
Was passiert, wenn mehrere Erben vorhanden sind?
Auch Erbengemeinschaften können vollständig durch unsere Kanzlei vertreten werden. Wir unterstützen bei der Einigung der Erben sowie – falls erforderlich – bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Fazit
Eine Erbschaft in der Ukraine muss heute weder kompliziert noch mit einer persönlichen Reise verbunden sein. Mit der richtigen rechtlichen Begleitung lassen sich Erbschaftsannahme, Erbschein, Immobilienumschreibung und sogar der Verkauf geerbter Immobilien regelmäßig vollständig aus Deutschland organisieren.
Gerade internationale Erbfälle zwischen Deutschland und der Ukraine erfordern jedoch Erfahrung im internationalen Erbrecht, im ukrainischen Notariatsrecht sowie bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Behörden und Gerichten.
Ahrens & Schwarz begleitet seit über 20 Jahren deutschsprachige Mandanten bei Erbschaften, Immobilien, Testamenten und Nachlassabwicklungen in der Ukraine. Durch unsere Kombination aus deutschsprachiger Beratung, eigener Präsenz in Kiew und umfassender Betreuung ohne persönliche Anreise bieten wir Lösungen aus einer Hand – schnell, rechtssicher und praxisorientiert.
Weitere Informationen
https://ahrens.kiev.ua/Erbrecht-Ukraine-490-de.html
https://www.rechtsanwalt.com/fachbeitrag/erbrecht-in-der-ukraine-erben-in-der-ukraine/
