Fachbeitrag 03.09.2026

Erbschaft in der Ukraine – Was Erben in Deutschland wissen müssen


Erbschaft in der Ukraine – Was Erben in Deutschland wissen müssen - rechtsanwalt.com

Leitfaden für deutsche Erben: Erfahren Sie alles Wichtige zur Erbschaft in der Ukraine, zur gesetzlichen Erbfolge, zu Testamenten, Nachlassverfahren und geerbten Immobilien.

Erben in der Ukraine – Der  kurze Leitfaden zum ukrainischen Erbrecht für deutsche Erben

Ein Erbfall ist für die Angehörigen regelmäßig mit einer erheblichen emotionalen Belastung verbunden. Befindet sich der Nachlass oder ein Teil des Vermögens jedoch in der Ukraine, treten neben der Trauer häufig zahlreiche rechtliche und praktische Fragen auf.

Viele Erben leben in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und erfahren erst nach dem Tod eines Angehörigen, dass Immobilien, Bankkonten oder andere Vermögenswerte in der Ukraine vorhanden sind. Hinzu kommen sprachliche Barrieren, unterschiedliche gesetzliche Regelungen sowie die Unsicherheit, welche Schritte überhaupt erforderlich sind.

Unsere Kanzlei begleitet seit mehr als 20 Jahren deutschsprachige Mandanten bei Erbfällen mit Ukraine-Bezug. Wir vertreten Erben außergerichtlich und gerichtlich, übernehmen die Kommunikation mit ukrainischen Notaren und Behörden und führen Nachlassverfahren ohne persönliche Anwesenheit unserer Mandanten in der Ukraine durch.

Wann gilt ukrainisches Erbrecht?

Nicht jeder Erbfall mit Bezug zur Ukraine unterliegt automatisch dem ukrainischen Erbrecht.

Welche Rechtsordnung Anwendung findet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Von Bedeutung können insbesondere sein:

  • der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers,
  • dessen Staatsangehörigkeit,
  • der Belegenheitsort von Immobilien,
  • vorhandene Testamente,
  • internationale Zuständigkeitsvorschriften.

Gerade bei deutsch-ukrainischen Erbfällen ist daher zunächst zu prüfen, welches Recht auf den jeweiligen Nachlass Anwendung findet und welche Behörden oder Gerichte zuständig sind.

Welche Vermögenswerte können zum Nachlass gehören?

Zum Nachlass gehören nicht nur Immobilien.

In der Praxis umfasst ein ukrainischer Nachlass häufig:

  • Wohnungen,
  • Häuser,
  • Grundstücke,
  • Geschäftsanteile,
  • Bankkonten,
  • Bargeld,
  • Fahrzeuge,
  • Unternehmensbeteiligungen,
  • Wertgegenstände,
  • Schmuck,
  • Forderungen,
  • Urheberrechte,
  • sonstige Vermögensrechte.

Vor der eigentlichen Nachlassabwicklung muss häufig zunächst festgestellt werden, welche Vermögenswerte überhaupt vorhanden sind.

Gesetzliche Erbfolge in der Ukraine

Hat der Erblasser kein wirksames Testament hinterlassen, tritt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge ein.

Das ukrainische Erbrecht kennt mehrere Erbordnungen.

Zur ersten Erbordnung gehören regelmäßig:

  • Ehegatte,
  • Kinder,
  • Eltern des Erblassers.

Sind keine Erben der ersten Ordnung vorhanden oder nehmen diese die Erbschaft nicht an, kommen die nachfolgenden gesetzlichen Erbordnungen in Betracht.

Die genaue Prüfung der Erbenstellung gehört häufig zu den ersten Aufgaben im Nachlassverfahren.

Testament oder gesetzliche Erbfolge?

Viele Erblasser errichten ein Testament, um ihre Vermögensnachfolge individuell zu regeln.

Ein Testament kann insbesondere bestimmen,

  • wer Erbe wird,
  • welche Vermögenswerte einzelnen Personen zufallen,
  • ob Vermächtnisse angeordnet werden,
  • ob bestimmte Personen von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

Vor jeder Nachlassabwicklung sollte daher geprüft werden, ob ein wirksames Testament existiert und welche rechtlichen Wirkungen dieses entfaltet.

Wie beginnt ein Nachlassverfahren in der Ukraine?

Nach dem Tod des Erblassers wird das Nachlassverfahren grundsätzlich durch einen ukrainischen Notar geführt.

Hierzu müssen regelmäßig verschiedene Unterlagen vorgelegt werden.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Sterbeurkunde,
  • Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis,
  • Identitätsnachweise,
  • Testamente,
  • Urkunden über vorhandenes Vermögen,
  • weitere Unterlagen je nach Einzelfall.

Welche Dokumente konkret erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Nachlass ab.

Welche Fristen müssen Erben beachten?

Gerade im ukrainischen Erbrecht spielen Fristen eine erhebliche Rolle.

Wer seine Rechte verspätet geltend macht, kann erhebliche Nachteile erleiden.

Deshalb sollte nach Kenntnis des Erbfalls möglichst früh geprüft werden,

  • welche Fristen laufen,
  • welche Erklärungen erforderlich sind,
  • welche Unterlagen beschafft werden müssen.

Insbesondere bei im Ausland lebenden Erben sollte nicht bis kurz vor Fristablauf gewartet werden.

Muss der Erbe persönlich in die Ukraine reisen?

Eine der häufigsten Fragen unserer Mandanten lautet:

„Muss ich persönlich in die Ukraine reisen?“

In vielen Fällen lautet die Antwort:

Nein.

Zahlreiche Nachlassangelegenheiten können durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt erledigt werden.

Dies betrifft insbesondere:

  • Kommunikation mit dem Notar,
  • Einholung von Registerauskünften,
  • Beschaffung von Urkunden,
  • Vertretung gegenüber Behörden,
  • Eintragung von Eigentumsrechten,
  • Verkauf geerbter Immobilien.

Ob eine persönliche Anwesenheit erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Jeder Erbfall ist unterschiedlich.

Regelmäßig werden unter anderem benötigt:

  • Reisepass,
  • Sterbeurkunde,
  • Geburtsurkunden,
  • Heiratsurkunden,
  • Scheidungsurteile,
  • Testamente,
  • Vollmachten,
  • Eigentumsnachweise,
  • Grundbuchunterlagen,
  • Registerauszüge.

Ausländische Urkunden müssen häufig übersetzt und – je nach Herkunft – legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.

Erben von Immobilien in der Ukraine

Immobilien bilden häufig den wertvollsten Teil des Nachlasses.

Hierbei kann es sich beispielsweise handeln um:

  • Eigentumswohnungen,
  • Einfamilienhäuser,
  • Grundstücke,
  • Ferienimmobilien,
  • Gewerbeimmobilien.

Vor einer Übertragung sollten unter anderem geprüft werden:

  • Eigentumsverhältnisse,
  • Belastungen,
  • bestehende Nutzungsrechte,
  • offene Steuern,
  • laufende Verfahren,
  • Eintragungen in staatlichen Registern.

Gerade bei älteren Eigentumsnachweisen empfiehlt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

Verkauf einer geerbten Immobilie

Viele Erben möchten eine geerbte Wohnung oder ein Haus nicht dauerhaft behalten.

Vor einem Verkauf sollten jedoch zahlreiche Fragen geklärt werden.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Eigentumsumschreibung,
  • steuerliche Folgen,
  • Bewertung der Immobilie,
  • notarielle Beurkundung,
  • Zahlungsabwicklung,
  • Devisenvorschriften,
  • Überweisung des Kaufpreises ins Ausland.

Eine sorgfältige Vorbereitung verhindert spätere Schwierigkeiten.

Bankkonten und sonstiges Vermögen

Neben Immobilien gehören häufig auch Bankguthaben zum Nachlass.

Darüber hinaus können vorhanden sein:

  • Schließfächer,
  • Wertpapiere,
  • Unternehmensanteile,
  • Fahrzeuge,
  • Bargeld,
  • Forderungen.

Vor der Auszahlung müssen regelmäßig die Erbenstellung sowie weitere gesetzliche Voraussetzungen nachgewiesen werden.

Erben mit Wohnsitz in Deutschland

Immer häufiger vertreten wir Mandanten, die seit vielen Jahren in Deutschland leben und erst nach dem Tod eines Angehörigen von Vermögenswerten in der Ukraine erfahren.

Hier stellen sich regelmäßig zusätzliche Fragen:

  • Welche Unterlagen müssen aus Deutschland beschafft werden?
  • Müssen deutsche Urkunden apostilliert werden?
  • Können Vollmachten in Deutschland erteilt werden?
  • Ist eine Vertretung ohne Reise möglich?
  • Welche Sprache müssen die Unterlagen haben?

Gerade grenzüberschreitende Erbfälle erfordern häufig eine enge Abstimmung zwischen deutschen und ukrainischen Stellen.

Typische Probleme im Erbrecht

In der anwaltlichen Praxis treten immer wieder ähnliche Schwierigkeiten auf.

Hierzu gehören insbesondere:

  • fehlende Originalurkunden,
  • unbekannte Vermögenswerte,
  • mehrere Erben,
  • Streit unter Miterben,
  • unklare Eigentumsverhältnisse,
  • ältere sowjetische Dokumente,
  • fehlende Registereintragungen,
  • unterschiedliche Rechtsauffassungen der Beteiligten.

Je früher diese Fragen geklärt werden, desto einfacher lässt sich das Nachlassverfahren regelmäßig durchführen.

Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Rechtsanwalt Sergej Petrusenko, eine Nachricht.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Erbschaft ausschlagen?

Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Ausschlagung möglich ist, richtet sich nach dem jeweils anwendbaren Recht und den gesetzlichen Fristen.

Kann ich einen Rechtsanwalt bevollmächtigen?

Ja. In vielen Fällen kann die Nachlassabwicklung durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt erfolgen.

Muss ich Ukrainisch sprechen?

Nein.

Die Kommunikation mit Behörden und Notaren kann durch Ihren Rechtsanwalt übernommen werden.

Wie lange dauert ein Nachlassverfahren?

Dies hängt insbesondere von der Art des Nachlasses, der Anzahl der Erben und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.

Erbengemeinschaften in der Ukraine

Nicht selten hinterlässt der Erblasser mehrere gesetzliche oder testamentarische Erben. In diesem Fall entsteht regelmäßig eine Erbengemeinschaft. Sämtliche Erben werden gemeinsam Rechtsnachfolger des Erblassers und müssen zahlreiche Entscheidungen gemeinsam treffen.

In der Praxis führt dies häufig zu Schwierigkeiten. Während einzelne Erben die geerbte Immobilie möglichst schnell verkaufen möchten, bevorzugen andere eine Vermietung oder wollen die Immobilie selbst nutzen. Hinzu kommen häufig unterschiedliche Vorstellungen über den Wert einzelner Nachlassgegenstände oder die Aufteilung der Erbschaft.

Gerade bei Erbengemeinschaften mit Mitgliedern in verschiedenen Staaten gestaltet sich die Abstimmung oftmals schwierig. Unterschiedliche Zeitzonen, Sprachbarrieren und die räumliche Entfernung erschweren eine einvernehmliche Nachlassabwicklung zusätzlich.

Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung kann helfen, Konflikte zu vermeiden und praktikable Lösungen für sämtliche Beteiligten zu entwickeln.

Schulden des Erblassers

Zum Nachlass gehören nicht nur Vermögenswerte.

Auch bestehende Verbindlichkeiten des Erblassers können auf die Erben übergehen.

Hierzu können beispielsweise gehören:

  • Darlehensverbindlichkeiten,
  • offene Steuern,
  • Betriebskosten,
  • Kredite,
  • Schadensersatzforderungen,
  • sonstige Zahlungsverpflichtungen.

Deshalb empfiehlt es sich, vor Annahme oder weiterer Abwicklung der Erbschaft möglichst genau festzustellen, welche Vermögenswerte und welche Verbindlichkeiten tatsächlich vorhanden sind.

Gerade bei älteren Immobilien sollten auch offene Nebenkosten, Grundsteuern oder sonstige Belastungen geprüft werden.

Registerprüfungen vor der Nachlassabwicklung

Vor der Übertragung oder Veräußerung einer Immobilie empfiehlt sich regelmäßig eine umfassende Registerprüfung.

Hierbei können unter anderem folgende Fragen geklärt werden:

  • Wer ist derzeit als Eigentümer eingetragen?
  • Bestehen Belastungen oder Hypotheken?
  • Gibt es gerichtliche Beschränkungen?
  • Sind Vollstreckungsmaßnahmen eingetragen?
  • Wurden zwischenzeitlich Eigentumsänderungen vorgenommen?
  • Bestehen Arrest- oder Verfügungsverbote?

Eine sorgfältige Registerprüfung verhindert häufig spätere Überraschungen und schafft Rechtssicherheit für sämtliche Beteiligten.

Internationale Nachlassabwicklung

Immer häufiger vertreten wir Mandanten, deren Lebensmittelpunkt seit vielen Jahren in Deutschland liegt.

Der typische Ablauf gestaltet sich häufig wie folgt:

Zunächst wird geprüft, welche Vermögenswerte sich in der Ukraine befinden und welche Unterlagen bereits vorhanden sind. Anschließend werden fehlende Dokumente beschafft, Register eingesehen und die Erbenstellung gegenüber dem ukrainischen Notar nachgewiesen.

Nach Abschluss des Nachlassverfahrens erfolgt die Eigentumsumschreibung auf die Erben. Soweit gewünscht, begleiten wir anschließend auch den Verkauf der geerbten Immobilie sowie die vollständige rechtliche Abwicklung des Kaufvertrages.

Für unsere Mandanten bedeutet dies, dass sämtliche rechtlichen Schritte aus einer Hand koordiniert werden können.

Warum gerade internationale Erbfälle besondere Erfahrung erfordern

Erbfälle zwischen Deutschland und der Ukraine unterscheiden sich erheblich von rein innerstaatlichen Nachlassverfahren.

Häufig müssen unterschiedliche Rechtsordnungen berücksichtigt werden. Hinzu kommen Fragen der Übersetzung, Apostillierung von Urkunden, internationaler Vollmachten sowie der Kommunikation mit Behörden und Notaren in verschiedenen Staaten.

Bereits kleine formale Fehler können zu erheblichen Verzögerungen führen. Aus diesem Grund empfiehlt sich insbesondere bei grenzüberschreitenden Nachlassverfahren eine frühzeitige rechtliche Begleitung.

Typische Fehler deutscher Erben

Aus unserer langjährigen Tätigkeit beobachten wir immer wieder ähnliche Fehler.

Hierzu gehören insbesondere:

Zu spätes Handeln

Viele Angehörige beschäftigen sich erst Monate nach dem Erbfall mit der Nachlassabwicklung. Zu diesem Zeitpunkt laufen jedoch häufig bereits wichtige Fristen.

Unvollständige Unterlagen

Fehlende Geburts- oder Heiratsurkunden führen regelmäßig zu Verzögerungen.

Verzicht auf Registerprüfungen

Gerade bei Immobilien sollte vor jeder weiteren Entscheidung geprüft werden, ob Belastungen oder sonstige Eintragungen bestehen.

Eigenständige Korrespondenz mit Behörden

Sprachliche Missverständnisse oder formale Fehler können das Verfahren unnötig erschweren.

Vorschneller Verkauf

Vor einer Veräußerung sollten Eigentumsverhältnisse, steuerliche Fragen und der tatsächliche Marktwert der Immobilie sorgfältig geprüft werden.

Unsere Unterstützung bei Erbfällen in der Ukraine

Unsere Kanzlei begleitet deutschsprachige Mandanten während des gesamten Nachlassverfahrens.

Hierzu gehören insbesondere:

  • rechtliche Erstprüfung des Erbfalls,
  • Prüfung der Erbenstellung,
  • Kommunikation mit ukrainischen Notaren,
  • Beschaffung fehlender Urkunden,
  • Registerprüfungen,
  • Eigentumsumschreibungen,
  • Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten,
  • Verkauf geerbter Immobilien,
  • Unterstützung bei der Auszahlung und Übertragung des Nachlasses.

Auf diese Weise erhalten unsere Mandanten eine vollständige Betreuung aus einer Hand, ohne verschiedene Ansprechpartner koordinieren zu müssen.

Können wir den Verkauf der Immobilie ebenfalls übernehmen?

Ja.

Wir begleiten auf Wunsch nicht nur das Nachlassverfahren, sondern auch die spätere Veräußerung der Immobilie einschließlich der gesamten rechtlichen Abwicklung.

Warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist

Internationale Erbfälle gehören regelmäßig zu den anspruchsvollsten Bereichen des Zivilrechts.

Neben unterschiedlichen Rechtsordnungen müssen häufig Urkunden beschafft, Register geprüft, Fristen eingehalten und zahlreiche Behörden beteiligt werden.

Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung trägt dazu bei,

  • Fehler zu vermeiden,
  • Fristen einzuhalten,
  • den Nachlass vollständig zu erfassen,
  • unnötige Reisen zu vermeiden,
  • die Nachlassabwicklung erheblich zu beschleunigen.

Fazit

Ein Erbfall mit Bezug zur Ukraine wirft regelmäßig zahlreiche rechtliche und praktische Fragen auf. Unterschiedliche Rechtsordnungen, sprachliche Hürden und formale Anforderungen machen eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich.

Unsere Kanzlei begleitet seit 2004 deutschsprachige Mandanten bei Erbfällen in der Ukraine. Wir prüfen die erbrechtliche Ausgangslage, vertreten Erben gegenüber Notaren, Gerichten und Behörden, beschaffen erforderliche Dokumente, übernehmen die Nachlassabwicklung und begleiten auf Wunsch auch den Verkauf geerbter Immobilien. In vielen Fällen ist eine persönliche Reise in die Ukraine hierfür nicht erforderlich.

Weitere Informationen:

https://ahrens.kiev.ua/Erbsachen-Deutschland-Ukraine-310-de.html

https://www.rechtsanwalt.com/fachbeitrag/erbschaft-in-der-ukraine-ohne-anreise-erbrecht-erbschein-immobilien-und-nachlassabwicklung-2026/

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