Kontext und Bedeutung für Betroffene
Der Schwangerschaftsschutz im Profifußball war bisher kaum vor internationalen Sportgerichten durchgesetzt worden. Das hat sich nun geändert. Der Internationale Sportgerichtshof (Court of Arbitration for Sport, kurz CAS) hat erstmals einer Profifußballerin Schadensersatz zugesprochen, weil ihr Verein das Arbeitsverhältnis wegen ihrer Schwangerschaft unrechtmäßig beendet hat. Der Fall der schwedischen Mittelfeldspielerin Maja Göthberg gegen den italienischen Erstligisten Lazio Rom könnte als Präzedenzfall die zukünftige Rechtspraxis im internationalen Frauenfußball grundlegend verändern.
Göthberg hatte in der Saison 2023/24 für Lazio gespielt und war am Aufstieg des Vereins in die Serie A maßgeblich beteiligt. Als es nach mündlicher Einigung über einen neuen Vertrag an die Unterschrift gehen sollte und der Verein von ihrer Schwangerschaft erfuhr, erklärte Lazio Rom plötzlich, es sei gar kein Vertrag zustande gekommen. Der CAS sah das anders.
Rechtlicher Hintergrund
Entscheidungen des CAS stützen sich in erster Linie auf die FIFA-Statuten sowie auf das Schweizer Recht. Andere nationale Rechtsordnungen kommen nur subsidiär zur Anwendung, wenn die genannten Rechtsquellen Lücken lassen. Im Fall Göthberg waren nach Einschätzung des Gerichts alle relevanten Fragen durch das Schweizer Obligationenrecht abgedeckt.
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Die wichtigsten Vorschriften
Für das Zustandekommen eines Vertrages sind nach Schweizer Obligationenrecht (OR) die Artikel 1 und 2 einschlägig. Danach ist eine übereinstimmende gegenseitige Willenserklärung erforderlich, die ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen kann. Eine schriftliche Unterzeichnung ist grundsätzlich nicht zwingend erforderlich, sofern das Gesetz keine besondere Form vorschreibt. Artikel 11 Absatz 1 OR stellt den Grundsatz der Formfreiheit auf. Für Arbeitsverträge konkretisiert Artikel 320 Absatz 1 OR, dass individuelle Arbeitsverträge keiner besonderen Form bedürfen, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht.
Hinzu kommen die FIFA-Regeln zum Schutz schwangerer Spielerinnen und Trainerinnen. Artikel 18quater Nummer 1 des FIFA-Reglements legt verbindliche Mindeststandards fest und bestimmt unter anderem, dass die Gültigkeit eines Vertrages nicht von einer bestehenden Schwangerschaft der Spielerin abhängig gemacht werden darf. Die FIFA hat damit verbindliche Schutzvorschriften zum Kündigungsschutz, Mutterschutz und zu Gehaltsansprüchen in ihr Regelwerk aufgenommen.
Aktuelle Entwicklung
Im Sommer 2024 war nach mündlichen Verhandlungen über alle wesentlichen Vertragspunkte Einigkeit erzielt worden: Vertragslaufzeit bis zum 1. Juni 2025 und ein Bruttogehalt von 64.000 Euro. Der Flug nach Rom war bereits für den 18. Juli 2024 gebucht. Dann informierte Göthbergs Berater den Verein über ihre Schwangerschaft. Der Flug wurde nicht angetreten. Lazio Rom erklärte daraufhin, es habe nie einen gültigen Vertrag gegeben. Die Spielerin klagte vor dem CAS.
Der CAS stellte fest, dass beide Parteien sich über alle wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt hatten und ein Arbeitsvertrag wirksam zustande gekommen war. Eine Unterschrift sei nach Schweizer Recht nicht Wirksamkeitsvoraussetzung gewesen. Darüber hinaus erkannte das Gericht, dass der entscheidende Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Schwangerschaft der Spielerin gewesen sei. Das Argument des Vereins, Göthberg selbst habe kein Interesse mehr am Vertrag gezeigt, überzeugte den CAS nicht.
Praktische Einordnung
Bemerkenswert ist auch der zweite Schadensersatzposten: Weil ein Vereinsangehöriger die vertrauliche Information über Göthbergs Schwangerschaft an andere Spielerinnen weitergegeben hatte, sprach der CAS der Schwedin zusätzlich rund 5.333 Euro zu. Das Gericht bewertete diesen Vorgang als erhebliche Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Insgesamt beläuft sich die Entschädigungssumme auf knapp 70.000 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent ab dem Tag nach der rechtswidrigen Vertragskündigung.
Die Spielergewerkschaft FIFPRO bezeichnete das Urteil als „bahnbrechend“ und betonte seine mögliche Wirkung auf den zukünftigen Schutz schwangerer Spielerinnen im internationalen Profifußball.
Was bedeutet das für Sie?
Das CAS-Urteil im Fall Göthberg gegen Lazio Rom ist nicht nur für Profisportlerinnen relevant. Es verdeutlicht grundlegende Prinzipien, die auch im deutschen Arbeitsrecht von Bedeutung sind. Hierzulande schützt das Mutterschutzgesetz Arbeitnehmerinnen vor Kündigungen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung umfassend. Ein Kündigungsverbot gilt in aller Regel vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Arbeitgeber, die gegen diesen Schutz verstoßen, riskieren nicht nur die Unwirksamkeit der Kündigung, sondern auch Schadensersatzansprüche.
Wer als Arbeitnehmerin eine Kündigung oder Benachteiligung im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft erfahren hat, sollte rechtlichen Beistand suchen und Fristen im Blick behalten. Für Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten gilt grundsätzlich eine dreiwöchige Klagefrist nach Zugang der Kündigung. Auch bei internationalen Sachverhalten, etwa bei Verträgen mit ausländischen Arbeitgebern, empfiehlt sich frühzeitige anwaltliche Beratung.
Tabelle: Übersicht
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Gericht | Court of Arbitration for Sport (CAS) |
| Parteien | Maja Göthberg gegen Lazio Rom |
| Entschädigung Vertrag | 64.000 Euro brutto zzgl. 5 % Zinsen |
| Entschädigung Persönlichkeitsrecht | 5.333 Euro |
| Rechtsgrundlagen | FIFA-Reglemente, Schweizer Obligationenrecht (OR) |
| Relevante FIFA-Norm | Art. 18quater Nr. 1 FIFA-Reglement |
| Bedeutung | Erster CAS-Schadensersatz für Schwangerschaftskündigung im Frauenfußball |
| Deutsches Pendant | Mutterschutzgesetz (MuSchG), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) |
Fazit
Der CAS hat mit seiner Entscheidung im Fall Göthberg gegen Lazio Rom ein klares Signal gesetzt: Schwangerschaft darf kein Grund sein, einen bereits geschlossenen Arbeitsvertrag zu umgehen oder zu beenden. Das Urteil stärkt den Schwangerschaftsschutz im internationalen Profifußball und könnte als Blaupause für künftige Fälle dienen. Arbeitnehmerinnen, die ähnliche Situationen erleben, sollten ihre Rechte kennen und aktiv durchsetzen.
Hinweis
Hinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert mit dem KI-System Claude erstellt und ohne menschliche Endredaktion veröffentlicht. Inhaltliche Fehler sind möglich. Das Bild wurde mit der KI FAL.ai erstellt.
Bei rechtlichen Fragen zu Schwangerschaft und Kündigung empfiehlt sich professionelle Beratung. Sie finden einen passenden Anwalt über die Anwaltssuche auf rechtsanwalt.com. Alternativ können Sie unseren KI-Rechtsberatungsbot LexBot nutzen oder direkt die telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Quellen und weiterführende Links
- LTO: Verein kündigte ihr wegen Schwangerschaft: Lazio Rom muss Ex-Spielerin entschädigen (24.06.2026)
- FIFA-Reglement zum Status und Transfer von Spielern, Art. 18quater
- Schweizer Obligationenrecht (OR), insbesondere Art. 1, 2, 11, 320
- Deutsches Mutterschutzgesetz (MuSchG)
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