Fachbeitrag 16.09.2025

Welche Folgen hat ein falscher Alarm bei Polizei oder Feuerwehr?


Ein ausgelöster Alarm, der sich später als unbegründet herausstellt, kann für den Verantwortlichen unangenehme Folgen haben. Dabei spielt es eine entscheidende Rolle, ob der Alarm auf einer technischen Panne beruht oder absichtlich herbeigeführt wurde.

Stammt der Fehlalarm etwa von einem defekten Rauchmelder oder einer falsch eingestellten Einbruchanlage, entsteht keine Strafbarkeit. Allerdings stellen viele Kommunen dem Betreiber die Einsatzkosten in Rechnung. Diese können – abhängig von Anzahl und Art der eingesetzten Kräfte – schnell mehrere hundert Euro erreichen.

Komplett anders sieht es aus, wenn der Alarm bewusst ausgelöst oder ein Notruf missbräuchlich gewählt wird. Das Strafgesetzbuch (§ 145 StGB) bewertet dies als Missbrauch von Notrufen. Wer in einer solchen Situation ertappt wird, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu zwölf Monaten rechnen. Die Polizei erstattet in solchen Fällen in der Regel Strafanzeige.

Für Betroffene ist wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Schweigen schützt, bis die Ermittlungsakte vorliegt und eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden kann. Ohne anwaltliche Unterstützung besteht die Gefahr, sich unbewusst selbst zu belasten.

Wir begleiten Sie in jeder Phase des Verfahrens. Von der ersten Kontaktaufnahme mit den Behörden, über die Akteneinsicht bis hin zur Verteidigung vor Gericht – wir setzen uns für Ihre Rechte ein. Auch bei Gebührenbescheiden prüfen wir, ob diese rechtmäßig sind und legen bei Bedarf Rechtsmittel ein.

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Guido Lenné - rechtsanwalt.com

Guido Lenné

Leverkusen
  • Arbeitsrecht,
  • Bankrecht

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Autor

Guido Lenné

Rechtsanwalt
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