Immer häufiger berichten Betroffene von Betrugsfällen im Zusammenhang mit Online-Kleinanzeigen. Die Masche läuft oft nach dem gleichen Schema ab: Verkäuferinnen und Verkäufer werden angeschrieben, der angebliche Käufer wolle sicher über den Bezahldienst PayPal zahlen. Kurz darauf erhalten die Opfer eine täuschend echt wirkende Nachricht, in der sie aufgefordert werden, den Verkaufsvorgang zu bestätigen. Der Link führt auf eine gefälschte Seite, die dem Original von PayPal zum Verwechseln ähnlich sieht. Dort müssen sich die Nutzer mit ihren echten PayPal-Daten anmelden, oft sogar inklusive Zwei-Faktor-Authentifizierung. Anschließend werden unter dem Vorwand, die Zahlung sei noch nicht freigeschaltet, zusätzliche Daten abgefragt – IBAN, TAN oder weitere persönliche Informationen. Spätestens dann übernehmen die Betrüger das Konto und leiten unbefugte Zahlungen weiter, teilweise in beträchtlicher Höhe.
Ein besonders perfider Aspekt: Viele Betroffene wenden sich sofort an PayPal und ihre Bank, erstatten Anzeige und versuchen, die Zahlungen zurückzubuchen. Häufig aber reagiert PayPal ablehnend mit der Begründung, es handele sich nicht um einen vom Käuferschutz gedeckten Vorgang. Nicht selten werden Fälle trotz erkennbarer Manipulation als angeblich „typisches Zahlungsverhalten“ eingestuft. Manche Betroffene erhalten widersprüchliche Auskünfte und müssen sich sogar mit Mahnungen oder Inkassodrohungen auseinandersetzen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene?
Auch wenn PayPal zunächst eine Erstattung verweigert, bestehen rechtliche Ansatzpunkte. Entscheidend ist, dass unbefugte Zahlungen grundsätzlich nicht zu Lasten der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers gehen dürfen. Banken und Zahlungsdienste haben nach dem Gesetz die Pflicht, für die Sicherheit der Transaktionen zu sorgen und unautorisierte Überweisungen zu erstatten.
Betroffene sollten:
-
den Vorfall umgehend bei der Polizei anzeigen und eine Strafanzeige erstatten,
-
die eigene Bank oder Sparkasse über die unbefugte Abbuchung informieren und eine Rückbuchung verlangen,
-
die Ablehnungsentscheidung von PayPal nicht einfach hinnehmen, sondern schriftlich widersprechen,
-
gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen PayPal oder ein eingeschaltetes Inkassobüro prüfen lassen.
Unsere Erfahrung zeigt: Gerade wenn Zahlungsdienste ihre Verantwortung ablehnen, haben Betroffene mit anwaltlicher Unterstützung deutlich bessere Chancen, ihr Geld zurückzubekommen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Guido Lenné, eine Nachricht.
Wie wir Ihnen helfen können
Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren erfolgreich Mandantinnen und Mandanten, die durch unbefugte PayPal-Zahlungen oder ähnliche Betrugsmaschen geschädigt wurden. Wir prüfen Ihren Fall individuell, setzen uns direkt mit PayPal auseinander und wehren unberechtigte Mahnungen oder Inkassoschreiben ab.
Dabei entstehen für Sie keine versteckten Kosten: Die telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos. Sie können dafür jederzeit bequem online einen Termin buchen.
📞 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da. Besuchen Sie auch unsere Sonderseite zum Thema PayPal: https://anwalt-gegen-paypal.de/
Jetzt handeln – wir stehen an Ihrer Seite
Wenn auch Sie Opfer eines PayPal-Betrugs geworden sind, zögern Sie nicht, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Warten Sie nicht, bis Inkassounternehmen oder weitere Forderungen auf Sie zukommen. Je früher Sie reagieren, desto besser können wir Ihre Rechte durchsetzen.
👉 Melden Sie sich jetzt für unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie Ihren Fall prüfen.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit aktuellen Rechtstipps und Informationen zu Verbraucherrechten.