In den letzten Monaten häufen sich Fälle, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher Opfer professioneller Phishing-Betrüger geworden sind. Die Täter nutzen täuschend echt gestaltete Webseiten, die PayPal zum Verwechseln ähnlich sehen. Wer dort versehentlich seine Zugangsdaten eingibt, gibt Kriminellen praktisch freie Hand.
In einem kürzlich bekannt gewordenen Beispiel wurde nach Eingabe der Daten innerhalb kürzester Zeit eine Zahlung im hohen dreistelligen Bereich an eine fremde Person ausgelöst. Besonders brisant: Die Abbuchung erfolgte über die Funktion „Freunde & Familie“. Diese Option ist eigentlich dafür gedacht, kostenfrei Geld an Bekannte zu senden – sie bietet jedoch keinen Käuferschutz. Der Geschädigte hatte die Zahlung nie beauftragt und sofort reagiert: Passwort geändert, PayPal informiert, Polizei eingeschaltet. Dennoch erhielt er die Antwort, die Transaktion entspreche seinen „üblichen Aktivitäten“ und werde nicht erstattet. Kurze Zeit später meldete sich ein Inkassobüro, das den angeblich offenen Betrag eintreiben wollte.
Dieses Vorgehen sorgt bei Betroffenen regelmäßig für Verunsicherung. Viele fragen sich, ob sie nun wirklich verpflichtet sind, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen. Die gute Nachricht: Rechtlich ist die Lage klarer, als PayPal es in seinen Schreiben häufig darstellt.
Ihre Rechte als Betroffene
Nach den gesetzlichen Vorgaben im Zahlungsdiensterecht gilt: Jede Zahlung muss von dem Kontoinhaber autorisiert sein. Liegt eine solche Autorisierung nicht vor – etwa weil Betrüger die Daten abgefangen und missbraucht haben – muss der Zahlungsdienstleister den Betrag grundsätzlich erstatten. Die Beweislast liegt nicht bei den Geschädigten, sondern bei PayPal. Das Unternehmen müsste konkret nachweisen, dass die Zahlung tatsächlich gewollt und eigenhändig bestätigt wurde. Allgemeine Hinweise wie „Login vom üblichen Gerät“ oder der Verweis auf interne AGB genügen dafür nicht.
Betroffene haben deshalb gute Chancen, unrechtmäßige Abbuchungen erfolgreich anzufechten. Neben der Rückforderung des Geldes kann es auch darum gehen, unberechtigte Inkassoforderungen abzuwehren und eine negative Bonitätsauswirkung (z. B. durch Schufa-Einträge) zu verhindern. Entscheidend ist, frühzeitig zu reagieren und den Vorfall lückenlos zu dokumentieren.
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Wie unsere Kanzlei Sie unterstützen kann
Wir vertreten seit vielen Jahren Mandantinnen und Mandanten, die durch Phishing-Angriffe, Kontomissbrauch oder PayPal-Konflikte geschädigt wurden. Unser Ziel ist es, Ihre finanziellen Interessen zu sichern und den Druck durch Mahnungen oder Inkassoschreiben von Ihnen fernzuhalten. Wir übernehmen die direkte Korrespondenz mit PayPal, prüfen die Erfolgsaussichten Ihres Anspruchs und setzen Ihr Recht konsequent durch – außergerichtlich und, wenn notwendig, auch vor Gericht.
Kostenlose Erstberatung – schnell und unkompliziert
Wir wissen, dass solche Fälle für Betroffene mit viel Stress verbunden sind. Darum bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. So können Sie zunächst völlig unverbindlich erfahren, welche Möglichkeiten es in Ihrer Situation gibt. Sie können den Termin unkompliziert online buchen und sich damit noch heute rechtliche Unterstützung sichern.
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