Fachbeitrag 10.07.2025

Wurde bei Fabletics unbemerkt eine kostenpflichtige VIP-Mitgliedschaft abgeschlossen? So wehren Sie sich.


Viele Online-Shopper sind überrascht, wenn sie nach einem scheinbar günstigen Einkauf bei Fabletics plötzlich feststellen, dass ihnen monatlich rund 50 Euro vom Konto abgebucht werden – und das über Monate hinweg. Die Ursache: eine sogenannte VIP-Mitgliedschaft, die häufig unbeabsichtigt abgeschlossen wurde.

Fabletics wirbt mit attraktiven Rabatten für Sport- und Freizeitkleidung. Wer sich auf der Webseite registriert und einen Kauf tätigt, erhält zunächst einen günstigen Preis – doch im Kleingedruckten findet sich oft der Hinweis auf den Abschluss einer Mitgliedschaft. Diese ist kostenpflichtig und verlängert sich automatisch. Wer nicht aktiv wird und den jeweiligen Monat pausiert oder kündigt, dem wird regelmäßig ein Beitrag von etwa 49,95 Euro abgebucht.

Zahlreiche Kunden berichten, dass ihnen dieser kostenpflichtige Mitgliedschaftsvertrag weder klar noch deutlich dargestellt wurde. In vielen Fällen erfolgt die Anmeldung zur VIP-Mitgliedschaft ohne ausreichende Aufklärung – und die monatlichen Belastungen bleiben oft über einen längeren Zeitraum unbemerkt. Auch die Kündigung gestaltet sich nicht selten schwierig oder wird verzögert.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie als Betroffene oder Betroffener?

1. Kündigung der Mitgliedschaft
Die VIP-Mitgliedschaft kann jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Damit unterbinden Sie weitere Abbuchungen. Dies ist jedoch nur der erste Schritt – bereits gezahlte Beiträge werden dadurch nicht automatisch zurückerstattet.

2. Anfechtung wegen Täuschung oder Irrtums
Falls Sie gar nicht beabsichtigten, eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abzuschließen, könnte Ihre Erklärung zum Vertragsschluss rechtlich angreifbar sein. In solchen Fällen kommt eine Anfechtung nach § 119 BGB in Betracht. Diese muss zügig erfolgen.

3. Rückforderung der Zahlungen
Wurde der Vertrag erfolgreich angefochten oder fehlt es an einer wirksamen Einwilligung, können die gezahlten Beträge vollständig zurückgefordert werden. Grundlage hierfür ist der sogenannte „Bereicherungsanspruch“ (§ 812 BGB).

4. Widerrufsrecht nutzen
Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Ob es in Ihrem konkreten Fall greift, hängt unter anderem davon ab, ob und wie Sie über dieses Recht belehrt wurden. Auch hier prüfen wir gerne Ihre Erfolgsaussichten.

Was unsere Kanzlei für Sie tun kann

  • Wir analysieren Ihren Fall und prüfen, ob ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist.

    Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Guido Lenné, eine Nachricht.

  • Auf Wunsch übernehmen wir die fristlose Kündigung, erklären die Anfechtung oder machen Rückforderungen geltend.

  • Sollte Fabletics nicht freiwillig zahlen, setzen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich durch – erfolgreich und ohne Prozessrisiko.

Warum jetzt schnelles Handeln wichtig ist

Bei Rückforderungsansprüchen spielt der Faktor Zeit eine große Rolle: Je länger Sie warten, desto größer ist das Risiko, dass Forderungen verjähren oder nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden können. Eine Anfechtung sollte zudem möglichst unmittelbar nach Entdeckung des Problems erklärt werden.

Unser Service – transparent und clever

Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Vereinbaren Sie bequem einen Gesprächstermin über unser Online-Buchungssystem – ganz ohne Verpflichtung. Wir zeigen Ihnen auf, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und wie Sie sich gegen die laufenden Abbuchungen zur Wehr setzen können.

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Guido Lenné - rechtsanwalt.com

Guido Lenné

Leverkusen
  • Arbeitsrecht,
  • Bankrecht

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Guido Lenné - rechtsanwalt.com
Autor

Guido Lenné

Rechtsanwalt
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