Fachbeitrag 20.05.2025

Urteil gegen Betkick: Landgericht Osnabrück erkennt Anspruch auf Schadensersatz wegen Missachtung des Einzahlungslimits


In einem weiteren von uns erfolgreich geführten Verfahren hat das Landgericht Osnabrück den Glücksspielanbieter Betkick (bekannt unter dem Namen Betano) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Anbieter hatte das gesetzlich festgelegte Einzahlungslimit von 1.000 € überschritten. Alle Details zur Entscheidung lesen Sie hier.

Einzahlungslimit verletzt – Gericht sieht Pflichtverstoß

Mit Urteil vom 23. April 2025 hat das Landgericht Osnabrück entschieden, dass Betkick gegen die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen hat. Auf Grundlage unserer Klage wurde das Unternehmen zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, es reiht sich jedoch in eine Vielzahl weiterer positiver Entscheidungen zugunsten unserer Mandanten ein.

Kern der gerichtlichen Bewertung war die Lizenz des Anbieters, die ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 € vorsieht. Eine Erhöhung dieses Betrags auf bis zu 10.000 € ist nur in Ausnahmefällen zulässig – und auch nur dann, wenn der Spieler seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar nachweist.

Im konkreten Fall hatte der Kläger solche Nachweise nicht erbracht. Stattdessen beschränkte sich der Anbieter lediglich auf eine Schufa-Abfrage. Dennoch konnte der Spieler in einem Zeitraum von drei Monaten jeweils 10.000 € einzahlen – was zu erheblichen finanziellen Verlusten führte.

Das Gericht folgte unserer Argumentation und bestätigte den Schadensersatzanspruch. Es stellte zutreffend fest, dass die Vorschriften zum Einzahlungslimit dem Schutz der Spieler dienen und daher verbindlich einzuhalten sind.

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Der Einwand des Glücksspielanbieters, dass eine Schufa-Abfrage zur Prüfung der finanziellen Verhältnisse ausreichend sei, wurde vom Gericht ausdrücklich zurückgewiesen:

„Eine Schufa-Abfrage genügt nicht, um eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verlässlich und überprüfbar zu belegen. Schuldenfreiheit sagt nichts über die finanzielle Leistungsfähigkeit aus. Vielmehr sind Nachweise wie Kontoauszüge oder Einkommensbescheinigungen erforderlich. Auch bei positiver Schufa können Personen mit geringem Einkommen nicht automatisch als fähig gelten, monatlich über 1.000 € für Sportwetten aufzubringen.“

Die im Verfahren vorgelegten Gehaltsnachweise zeigten deutlich, dass sich der Kläger ein monatliches Limit von 10.000 € nicht leisten konnte. Damit hat der Anbieter seine vertraglichen Pflichten verletzt, indem er die notwendige Überprüfung der wirtschaftlichen Situation des Spielers unterlassen hat. Aus diesem Pflichtverstoß ergibt sich der Schadensersatzanspruch des Klägers.

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Guido Lenné - rechtsanwalt.com

Guido Lenné

Leverkusen
  • Arbeitsrecht,
  • Bankrecht

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Autor

Guido Lenné

Rechtsanwalt
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