Rechtsnews 01.01.2025 Alex Clodo

Änderungen 2025: Was ändert sich im neuen Jahr? Teil I

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche gesetzliche Neuerungen mit sich, die sich auf viele Lebensbereiche auswirken. Dabei stehen Änderungen bei Finanzen, Sozialleistungen und Versicherungen im Fokus. Allerdings sind einige Gesetzesvorhaben aufgrund des Aus der Ampel-Koalition ins Stocken geraten. Der Haushalt 2025 wird erst nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verabschiedet, was eine vorläufige Haushaltsführung gemäß Grundgesetz notwendig macht. Diese sichert jedoch weiterhin staatliche Zahlungen wie das Bürgergeld. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

1. Bürgergeld bleibt unverändert

Die Höhe des Bürgergelds bleibt 2025 konstant. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich, während Partner in einer Bedarfsgemeinschaft jeweils 506 Euro beziehen. Das Bürgergeld dient als Grundsicherung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können.

2. Änderung im Lohnsektor – Steigende Löhne, Freibeträge und Wohngeld

  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro brutto pro Stunde (vorher 12,41 Euro).
  • Minijob-Grenze: Minijobber können künftig bis zu 556 Euro im Monat verdienen (vorher 538 Euro).
  • Grundfreibetrag: Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt auf 12.084 Euro im Jahr 2025.
  • Wohngeld: Das Wohngeld wird um etwa 15 % erhöht, sodass berechtigte Haushalte durchschnittlich 400 Euro monatlich erhalten.

3. Änderungen beim Kindergeld – Anpassungen beim Kindergeld und Elterngeld

  • Kindergeld: Familien erhalten 255 Euro pro Kind und Monat – 5 Euro mehr als bisher.
  • Kinderfreibetrag: Der steuerliche Kinderfreibetrag wird auf 9.600 Euro pro Kind erhöht.
  • Elterngeld: Ab April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Elterngeldbezug von 200.000 Euro auf 175.000 Euro Jahreseinkommen.

4. Geringe Anhebung des Mindestunterhalts für Kinder

  • Für Kinder bis 5 Jahre steigt der Unterhalt auf 482 Euro (+2 Euro).
  • Für 6- bis 11-Jährige auf 554 Euro (+3 Euro).
  • Für 12- bis 17-Jährige auf 649 Euro (+4 Euro).
  • Volljährige Kinder erhalten 693 Euro (+4 Euro).

5. Änderungen bei der Pflegeversicherung: Höhere Beiträge und flexiblere Leistungen

  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte.
  • Pflegeleistungen werden um 4,5 % erhöht, einschließlich des Pflegegelds.
  • Ab Juli können Ersatz- und Kurzzeitpflege flexibler genutzt werden.

6. Änderungen bei Renten- und Krankenversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

  • Rentenversicherung: Die einheitliche Beitragsbemessungsgrenze beträgt 8.050 Euro monatlich (vorher 7.450–7.550 Euro).
  • Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 5.512,50 Euro monatlich, die Versicherungspflichtgrenze auf 6.150 Euro monatlich.

Diese Maßnahmen spiegeln die Bemühungen wider, finanzielle Entlastungen und soziale Sicherheit in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen zu gewährleisten.

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Quelle:

Bericht des NDR

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