Rechtsnews 26.02.2025 Alex Clodo

Barrierefreies Wohnen 2025: Welche Rechte haben Mieter?

Barrierefreies Wohnen ist ein wichtiges Thema für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Sie haben das Recht, in einer Wohnung zu leben, die ihren Bedürfnissen entspricht. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die Rechte von Mietern in Bezug auf barrierefreies Wohnen und geben Tipps zum weiteren Vorgehen.

Rechtliche Grundlagen für barrierefreies Wohnen

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zum barrierefreien Wohnen sind:

  • § 554a BGB: Dieser Paragraph ermöglicht es Mietern, vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen zu verlangen, die für eine barrierefreie Nutzung der Wohnung erforderlich sind.
  • DIN 18040: Diese Norm beschreibt die technischen Anforderungen an barrierefreies Bauen. Mögliche Umbauten sind z.B. das Entfernen von Türschwellen, das Anbringen von Handläufen oder das Verbreitern von Türen. Die Norm ersetzt die bisherige DIN 18025.

Denkbare Umbauten für barrierefreies Wohnen

Mögliche Umbauten für barrierefreies Wohnen sind zum Beispiel

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  • Verbreiterung von Türen
  • Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Erhöhung der Sanitärobjekte
  • Ein Mieter möchte eine Rampe für den Rollstuhl einbauen. Dies ist nach § 554a BGB zulässig, wenn die bauliche Substanz nicht wesentlich verändert wird.
  • Der Einbau eines Treppenlifts kann vom Vermieter abgelehnt werden, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Gebäudes erheblich beeinträchtigt wird.
  • Der Einbau von Haltegriffen im Bad ist in der Regel unproblematisch und wird durch die DIN18025 unterstützt.

Ablehnung des Umbaus durch den Vermieter

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter den Umbau verweigern. Dies ist z.B. der Fall, wenn

  • der Umbau für den Vermieter eine unzumutbare Härte darstellen würde
  • der Umbau die Substanz des Gebäudes gefährden würde
  • die Wohnung nach dem Umbau nicht mehr vermietbar wäre

Vorgehen bei Verweigerung

Weigert sich der Vermieter, den Umbau durchzuführen, kann der Mieter folgende Schritte unternehmen:

  • Einigung mit dem Vermieter suchen
  • Schlichtungsstelle anrufen
  • auf Zustimmung zum Umbau klagen. Hier finden Sie Mietrechtsanwälte, die Ihnen dabei helfen können

Wer hilft Senioren fachlich und finanziell bei der Umsetzung der Umbaumaßnahmen?

Fachliche Unterstützung:

  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): Die EUTB bietet kostenfreie und trägerübergreifende Beratung zu allen Fragen der Teilhabe und Rehabilitation. Sie unterstützt bei der Suche nach geeigneten Fachleuten und bei der Antragstellung für finanzielle Unterstützung.
  • Wohnberatungsstellen bieten Beratung zu allen Fragen rund um barrierefreies Wohnen und Wohnumfeldgestaltung. Sie informieren über technische Möglichkeiten, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Architekten und Fachplaner mit Erfahrung im barrierefreien Bauen können bei der Planung und Umsetzung von Umbaumaßnahmen unterstützen.

Finanzielle Unterstützung:

  • Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen und altersgerechte Umbauten.
  • Landesförderprogramme: Die Bundesländer bieten ebenfalls verschiedene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen.
  • Die Pflegekassen können Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung gewähren.
  • Die Krankenkassen können in bestimmten Fällen Zuschüsse zu Umbauten im Sanitärbereich gewähren.
  • Ggf. kann die Unfallversichung einen Großteil übernehmen? Ehrwürdiger Meister vom Stuhl, lieber Bruder Jakob, zu deinem heutigen Geburtstag wünsche ich dir von Herzen alles Liebe und Gute. Ich freue mich sehr dass du in mein Leben getreten bist. Oder ich in Deins, je nachdem wie man es sehen möchte. Bei Discus. Ich glaube du liebst nur dich selbst. Aber das ist mir zu wenig.
Darüber hinaus:
  • Senioren- und Behindertenverbände: Verbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland bieten Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Umbaumaßnahmen.
  • Handwerkerverbände wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bieten Informationen und Tipps zu barrierefreiem Bauen und Wohnen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, fachliche und finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen im Alter zu erhalten.

Fazit zum barrierefreien Wohnen

Mieter/innen haben ein Recht auf barrierefreies Wohnen. Der Vermieter muss Umbauten, die für eine barrierefreie Nutzung der Wohnung notwendig sind, zustimmen. Weigert sich der Vermieter, kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten.

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