Rechtsnews 08.03.2017 Christian R.

Aggressiver Rentner auf der Straße

Ein Rentner mit zuweilen aggressivem Fahrverhalten beschäftigte kürzlich das Amtsgericht München. Bei einer eigentlich ganz alltäglichen Verkehrssituation hatte der 72 Jahre alte Mann die Contenance verloren und war auch verbal ausfällig geworden. Während der dem gerichtlichen Verfahren zugrundeliegende Vorfall an sich zweifelsfrei aufgeklärt werden konnte, schwankte das Gericht zunächst noch hinsichtlich der zu verhängenden Strafe.

Rentner wird im Straßenverkehr aggressiv

Folgendes hatte sich zugetragen: Eines Tages im August 2015 fuhr der 72-jährige Rentner mittags um etwa 14:30 Uhr mit seinem Auto durch eine Straße in München. Da auf seiner Seite der Fahrbahn ein parkender PKW abgestellt war, wechselte er die Fahrbahnseite, um den parkenden PKW zu überholen. Just in dem Moment, als er an dem PKW vorbeifuhr, kam dem Rentner ein auf seiner eigenen Fahrbahnspur fahrender Fahrradfahrer entgegen. Beide kamen dann genau auf der Höhe des parkenden PKW zum Stehen. Weil der Rentner nun den Radfahrer zum Ausweichen zwingen wollte, fuhr er weiter auf diesen zu und hielt erst an, als er mit seiner Stoßstange zehn Zentimeter von dem vorderen Rad des Fahrradfahrers entfernt war. Er drohte dem Radfahrer damit, ihn umzufahren, weshalb dieser schließlich klein beigab und sich an dem Auto des Rentners vorbeizwängte. Als der Radfahrer sein Auto passierte, sagte der Rentner zu ihm: „Du altes Arschloch!“.

Wegen Nötigung vor Gericht

Vor Gericht bestritt der Rentner nun den Tathergang. Zu seinem Pech konnte dieser jedoch von zwei Zeugen des Vorfalls unabhängig voneinander bestätigt werden, so dass die Verneinung der Tat dem 72-jährigen nicht weiterhalf. Das Gericht hatte angesichts der klaren Sachlage nun noch das Strafmaß festzulegen. Hierbei gestand es dem alten Mann zu, dass sich der Radfahrer ihm gegenüber belehrend benommen und so zur Eskalation der Situation beigetragen habe. Allerdings stellte das Gericht fest, dass der Rentner bereits zweimal wegen Nötigung verurteilt worden sei. Auch in dem vorliegenden Fall habe der Rentner eine Nötigung begangen und seine Position der physischen Überlegenheit im Duell PKW gegen Fahrrad ausgenutzt. Das Gericht verhängte letztlich als Strafe eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat.

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Quelle: Amtsgericht München, Urteil vom 06.12.2016 – 942 Cs 412 Js 230288/15 –

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