Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Zweifel an Herkunft eines Gemäldes
Wer ein teures Kunstwerk erwirbt, sollte sichergehen, dass es sich tatsächlich – wie vom Verkäufer behauptet – um ein Original handelt. Legt der Verkäufer lediglich eine wissenschaftlich nicht begründete Stellungnahme über die Herkunft eines Bildes vor, die gewisse Zweifel an der Urheberschaft offen lässt, kann der Käufer bei späteren berechtigten Zweifeln an der Echtheit keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Urteil des LG München I vom 22.10.2004
6 O 10137/04
NJW 2005, 1872
NJW-RR 2005, 643
MDR 2005, 561