Urteil
01.07.2008
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Zwei-Jahres-Grenze für Mandantenschutzklausel
Ein über zwei Jahre hinausgehendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen aus einer Freiberuflersozietät ausgeschiedenen Gesellschafter ist unwirksam, da sich nach einem Zeitraum von zwei Jahren die während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft geknüpften Kundenverbindungen typischerweise so gelöst haben, dass der ausgeschiedene Partner wie jeder andere Wettbewerber zu behandeln ist.
Urteil des BGH vom 29.09.2003
II ZR 59/02
NJW 2004, 66
Urteil des BGH vom 29.09.2003