Urteil
01.07.2008
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Zusatz “gGmbH” nicht eintragungsfähig
Die Abkürzung „gGmbH” für ein gemeinnützig tätiges Unternehmen stellt keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform dar und kann somit nicht im Handelsregister eingetragen werden. Unerheblich ist, dass der Zusatz weit verbreitet ist und es in anderen Fällen zu entsprechenden Eintragungen gekommen ist.
Beschluss des OLG München vom 13.12.2006
31 Wx 084/06
OLGR München 2007, 133
ZAP EN-Nr. 551/2007