Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

“Das Original” muss das erste Produkt seiner Art auf dem fraglichen Markt sein

“Das Original” muss das erste Produkt seiner Art auf dem fraglichen Markt sein

Ein Hersteller von Lampen und Leuchten versah in seinem Verkaufsprospekt eine angebotene Kugelleuchte mit dem Zusatz „Das Original“. Hiergegen erhob ein Konkurrenzunternehmen, das ähnliche Kugellampen schon länger herstellte und anbot, erfolgreich Klage. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah in dem Zusatz „Das Original“ eine Irreführung der Kunden. Diese konnten bei einer derartigen Bezeichnung davon ausgehen, dass das entsprechende Produkt in technischer und gestalterischer Hinsicht das erste seiner Art auf dem Markt ist. Da dies nachweislich nicht der Fall war, musste der Anbieter die Verwendung des beanstandeten Zusatzes unterlassen.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.11.2007
I-20 U 110/07

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€