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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Zur Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft

Zur Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft

Das am 01.07.1995 in Kraft getretene Partnerschaftsgesellschaftsgesetz ermöglicht es, den Angehörigen der freien Berufe, sich in einer eigenen Rechtsform, nämlich der Partnerschaft zusammenzuschließen. Bis dahin war eine Kooperation nur in Form einer BGB-Gesellschaft möglich. Die Partnerschaft kommt vor allem für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Angehörige der Lehr- und Heilberufe, Gutachter, Architekten und Ingenieure in Frage. Möglich sind auch so genannte interdisziplinäre Zusammenschlüsse.
Der Name der Partnerschaft muss mindestens den Namen eines Partners sowie den Zusatz “und Partner” o.ä. enthalten. Das Rechtsverhältnis der Partner untereinander ist weitestgehend der offenen Handelsgesellschaft angelehnt. Die Partnerschaft wird in das so genannte Partnerschaftsregister, einem dem Gesellschaftsregister entsprechenden Verzeichnis, eingetragen. Die Partnerschaft kann selbst Verbindlichkeiten eingehen, wobei hierfür sowohl die Gesellschaft als auch die Partner mit ihrem Privatvermögen als Gesamtschuldner haften.

Urteil des LG Berlin vom 05.05.2000; Az.: 64 S 509/99

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