Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Zulässige “Pfändung in die offene Kreditlinie”

Zulässige “Pfändung in die offene Kreditlinie”

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Pfändung von Ansprüchen eines Bankkunden aus einem vertraglich vereinbarten Dispositionskredit zulässig ist. Das zuständige Finanzamt hatte sämtliche Ansprüche eines Steuerschuldners gegen dessen Bank gepfändet. Diese hatte auch nach der Pfändung, obwohl das Girokonto ihres Kunden kein Guthaben auswies, auf Grund eines vertraglich vereinbarten Dispositionskredits Barauszahlungen an den Vollstreckungsschuldner vorgenommen und überweisungen für ihn ausgeführt. Das Finanzamt verlangte diese Geldbeträge in Höhe der noch offenen Steuerforderungen von der Bank heraus. Die Karlsruher Richter erklärten eine derartige “Pfändung in die offene Kreditlinie” mit folgender Begründung für zulässig: Mit dem Abruf des vereinbarten Kredits in Form eines überweisungsauftrags oder eines Barauszahlungsverlangens entsteht ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Darlehens, der wie jede andere Forderung – auch im Voraus – pfändbar ist. Es ist dem Schuldner nach erfolgter Pfändung nicht erlaubt, einen Teil seines Vermögens der Zwangsvollstreckung zu entziehen. Danach hat die Bank die an den Schuldner bzw. an Dritte ausbezahlten Beträge dem pfändenden Finanzamt zu erstatten.
Der Bundesgerichtshof wies im übrigen noch darauf hin, dass ein Anspruch auf Kredit nur dann besteht pfändbar ist, wenn der Dispositionskredit ausdrücklich mit dem Bankkunden vereinbart wurde. Der Anspruch ist daher nicht pfändbar, wenn die überziehung von der Bank nur stillschweigend geduldet wurde.

Urteil des BGH vom 29.03.2001; Az.: IX ZR 34/00

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€